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Agila Tierversicherung

Die Agila Tier-Krankenversicherung bietet für Ihre Katze oder Ihren Hund einen Versicherungsschutz an. Sie können die Tierarztkosten für die ambulante und stationäre Behandlung von Krankheiten und Unfallfolgen versichern.

Mit einer Tier-OP-Versicherung können Sie die Operativen Eingriffe von Ihrer Katze und Hund absichern.

 

Tarifrechner Agila


Seit dem 16. Mai 1994 ist die AGILA als Versicherer für Tierhalter und Tierärzte in Deutschland aktiv. Mit den leistungsstarken Angeboten konnte die Agila bereits 110.000 Verträge mit zufriedenen Hunde- und Katzenbesitzern abschließen. Das macht Sie zu einem der größten Tierversicherer für Hunde und Katzen auf dem deutschen Markt

Die AGILA kooperiert partnerschaftlich mit über 1.000 Kleintierpraxen in Deutschland, in denen unsere Produkte auch von Tierärzten und ihren Helferinnen aktiv angeboten werden. Ergänzend zu diesem Vertriebsweg unterhält die AGILA Partnerschaften mit führenden Anbietern für Heimtierbedarf

 

Kampfhundeverordnung für Bayern

Das Landesstraf- und Verordnungsgesetz in Bayern schreibt für das Halten gefährlicher Hunde eine Erlaubnis der Wohnortgemeinde vor. Die Erlaubnis kann vom Nachweis des Bestehens einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig gemacht werden.
Als gefährliche Kampfhunde gelten nach der bayrischen Hundeverordnung insbesondere die Rassen Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa-Inu. Diese Rassen und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden wird die Eigenschaft als Kampfhunde stets vermutet.
Bei folgenden Rassen von Hunden wird die Eigenschaft als Kampfhunde vermutet, solange nicht der zuständigen Behörde für die einzelnen Hunde nachgewiesen wird, dass diese keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweisen: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perrode Presa Canario (Dogo Canario), Perrode Presa Mallorquin und Rottweiler.
Auf die spezifische Eigenschaft des einzelnen Tieres (Gutmütigkeit, Gezähmtheit) kommt es für die Begründung der Erlaubnispflicht nicht an. Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz nicht entgegenstehen, gegen die Zuverlässigkeit des Halters keine Bedenken bestehen und vor allem ein berechtigtes Interesse an der Haltung gerade eines Kampfhundes nachgewiesen werden kann. Dabei ist regelmäßig Leinen- und Maulkorbzwang angeordnet. Durch einen bestandenen Wesenstest kann jedoch die Vermutung der Kampfhundeeigenschaft widerlegt werden.
Wer einen Kampfhund ohne gemeindliche Erlaubnis hält, kann mit Geldbuße bis 10.000,-- Euro bestraft werden. Zugleich ist in Bayern die Züchtung und Kreuzung von Kampfhunden verboten. Verstöße werden mit Geldbuße geahndet

Weitere Bundesländer zur Kampfhundeverordnung