Die Rahmenbedingungen des Immobilienmarktes sind kompliziert und es gibt eine Fülle gesetzlicher Regelungen. Daher ist das Haftpflichtrisiko des Immobiliendienstleisters besonders hoch: Er haftet gegenüber seinem Auftraggeber für jedes Verschulden bei der Verletzung seiner Pflichten aus dem Auftragsverhältnis. Eine Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung deckt das sich daraus ergebende Risiko, für einen Vermögensschaden in Anspruch genommen zu werden.
Versichert ist die Tätigkeit als Haus-, Grundstücksund Hypothekenmakler sowie die damit im Zusammenhang stehenden Nachweise und Vermittlungen von Finanzierungen. Mitversichert ist die Tätigkeit als bevollmächtigter Vertreter bei der Vornahme von Rechtsgeschäften über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Grundpfandrechte. Sofern auch Versicherungen vermittelt werden, ist aufgrund der Einführung der Pflichtversicherung für Versicherungsvermittler der Abschluss einer eigenen Police nach dem Versicherungsvermittlertarif notwendig.
Versichert ist die Tätigkeit als
Immobilien-Sachverständiger
Immobilien-Gutachter
Immobilien-Bewerter
Immobilien-Berater
ausschließlich auf dem Gebiet des Grundstücks und Wohnungswesens. Der Immobiliensachverständige oder Immobiliengutachter bzw. Immobilienbewerter befasst sich mit der Beurteilung bestehender Verhältnisse im Immobilienbereich, z.B. Bewertungen, Beschaffenheits- und Eigenschaftsuntersuchungen und Stellungnahmen zu behaupteten Mängeln und Fehlern. Diese Tätigkeit umfasst Objekt-, Standort-, Portfolio- und Marktanalysen nach anerkannten Bewertungsmethoden einschließlich Ertrags- und Kostenanalysen. Darüber hinaus befasst sich der Immobilienberater mit Vorschlägen und Folgerungen aus den erstellten Gutachten in Form von Nutzungs- und Finanzierungskonzepten, Optimierungsvorschlägen sowie Ermittlung von Kosteneinsparungspotentialen und Entwicklungschancen. Nicht versichert ist die Tätigkeit als Anlageberater und Vermögensverwalter nach dem Finanzaufsichtsrecht.
Versichert ist die Verwaltung von Häusern und Grundstücken, wobei es nicht darauf ankommt, welcher Art der Nutzung die verwalteten Objekte dienen. Den Haus- und Grundstücksverwalter trifft eine umfassende Verpflichtung zur Instandhaltung und Verwaltung der von ihm betreuten Immobilien. Versichert ist auch die Tätigkeit als Wohnungseigentumsverwalter gemäß § 27 WEG. Versichern können sich dabei alle natürlichen und juristischen Personen mit Ausnahme der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Der Pflichtenkreis des WEG-Verwalters ergibt sich aus § 27 WEG, wie z. B. Durchführung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer; ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums; Entgegennahme von Zahlungen und Leistungen betreffend die laufende Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums.
Angebotsanforderung zur Haftpflichtversicherung
Verschiedene Schadensbeispiele:
Beim Immobilienmakler:
Unrichtige Bezeichnung oder Beschreibung des Kaufgrundstücks
unzutreffende Auskunft über Baubeschränkungen oder über laufende Mietverträge sowie Kündigungsrechte
Vermittlung eines zu Bauzwecken ungeeigneten Grundstücks
Doppelvermittlung
falsche Angaben über Rangstellung
Immobiliensachverständiger, -gutachter, -bewerter, -berater
Fehlerhafte Wertermittlung bei Gebäuden
Heranziehen unpassender Vergleichsmaßstäbe
fehlerhafte Schlussfolgerungen aus erstattetem Gutachten
Haus- und Grundstücksverwalter und Facility Manager
Verjähren lassen von Mietforderungen
verspätete Kündigung;
Nichterhebung von Umlagen
verspätete Begleichung von Rechnungen (Verzugszinsen)
unberechtigte Mietermäßigungen
verspätete Mängelrüge
unterlassener Hinweis auf Baumängel vor Ablauf der Gewährleistungsfrist
unterlassene Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten bei mangelhaften Bauleistungen
fehlerhaftes Erstellen von Bestätigungen und Nachweisen über haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35 a Abs. 2 S.2 EStG
Auferlegung von Prozesskosten nach § 49 Abs. 2 WEG (in Erweiterung von §1 Ziffer 1.1 AVB)
unterlassene Maßnahmen bei drohendem Leerstand eines Gebäudes
fehlerhafte Überwachung des baulichen Zustands des Objekts
Vernachlässigung von Pflege und Erhalt durch unterlassene Reinigung und Instandhaltung
Stand Juli 2011