Versichert ist eine Berufshaftpflichtversicherung aus der Tätigkeit als Optiker mit seinem Eigenschaften, den Rechtsverhältnissen und der Tätigkeiten.
Die Berufshaftpflicht für Optiker beinhaltet Pauschal 3 Mio. Personenschäden und Sachschäden. Für die Vermögensschäden 500.000 Euro
Die Versicherung schützt Sie als Firmen-Inhaber und das Angestellte Personal, dessen Fehler Sie sich zurechnen lassen müssen.
Jahresbeitrag ab 111 Euro Plus 19 % Steuer
Durch das eigene Optiker-Geschäft ergeben sich einige Haftungsrisiken. Bei noch so großer Vorsicht kann es zu Fehlern und zu Schäden am Kunden kommen. Das kann Schadensersatz-Forderungen nach sich ziehen. Ist unzureichende Vorsorge getroffen worden, so können die Forderungen auch die Existenz bedrohen.
Auch wenn nur die Kleidung des Kunden beschädigt wird, oder er auf feuchten Boden in Ihren Laden ausrutscht, Sie haften als Geschäftsinhaber
Nicht vergessen dürfen Sie die Ausstattung Ihres Optiker-Ladens : Die Geräte, die EDV, der Verkaufsladen und die gesamte Laden-Einrichtung. Die Büro- und Arbeits-Räume lassen sich preiswert durch eine separate Inhaltsversicherung schützen (falls versichert). Versichert sind Schäden auf Grund Feuer, Einbruch-Diebstahl, und Leitungs-Wasserschäden.
Sollte zum Beispiel nach einem Brand oder Einbruch der Geschäftsbetrieb nicht weitergeführt werden können, (falls versichert), tritt die Betriebs-Unterbrechungsversicherung ein und ersetzt Kosten und entgangenen Gewinn
Stand März 2009