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Infos zur Betriebshaftpflichtversicherung

Im Bürgerlichen Gesetzbuch steht, das jeder Unternehmer grundsätzlich für sämtliche Schäden haftet , die durch seinen Betrieb, seine betriebliche Tätigkeit und auch durch seine Mitarbeiter verursacht werden. Fehler bei der Arbeit können Schäden verursachen, deren Folgen nicht absehbar sind. Diese können schnell zur Bedrohung der eigenen Existenz führen, denn eine Begrenzung der Haftung es nicht!

Vor den finanziellen Folgen dieser Ansprüche schützt Sie als Betriebsinhaber eine Betriebs-Haftpflichtversicherung. Die Haftpflicht hilft bei Auseinandersetzung mit dem Geschädigten und klärt Ansprüche, das heißt, sie übernimmt gleichfalls eine Rechtsschutz-Funktion. Sie wehrt unberechtigte Forderungen gegen Sie ab.

Beispiele: Dafür benötigen Sie den Schutz

Wie vielfältig Sie die Gefahren als Betriebsinhaber täglich in die Pflicht nehmen können, zeigen Ihnen die folgenden Beispiele:

In einem Einzelhandelsgeschäft rutscht Eine Kundin auf dem noch vom Wischen nassen Boden aus und erleidet beim Sturz einen Oberschenkelhalsbruch. Die Behandlungskosten, das Schmerzensgeld und der Verdienstausfall werden von der Betriebs- Haftpflichtversicherung reguliert.

Ein Friseur deckt die Kleidung einer Kundin nicht ordnungsgemäß ab. Durch Spritzer einer Farbflüssigkeit wird das Seidenkostüm ruiniert.

Der Innendekorateur eines Textil-Einzelhandels stößt beim Anbringen einer Schiene an die Wohnzimmerlampe, wobei ein Glaselement herunterfällt, zerbricht und das Parkett beschädigt. Die Lampe, ein Erbstück von hohem Wert, sowie der gerade frisch versiegelte Boden müssen repariert werden.

Ein Bäcker verkauft neben zahlreichen Backwaren auch Schwarzwälder Kirschtorte. Ein Kunde, der diesen Kuchen gekauft hat, beißt auf einen Kirschkern und verliert dadurch eine Zahnkrone. Es fallen Kosten für die Reparatur der abgebrochenen Zahnkrone und Schmerzensgeldansprüche an.

Ein Fleischermeister lässt einen Lehrling an einem unvorschriftsmäßig beschaffenen Fleischwolf arbeiten. Der Auszubildende gerät mit der Hand in die Maschine und wird verletzt. Die Berufsgenossenschaft fordert ihre Auslagen zurück.

Eine Druckerei arbeitet in gemieteten Werkstätten, Lagern und Büroräumen. Aus ungeklärter Ursache fängt das gelagerte Papier in der Nacht Feuer und zerstört den gesamten Lagertrakt mitsamt den dort aufgestellten Regalen.

Ein Möbelwerk liefert neue Konferenztische. Nach Wochen wird die Tischanlage umgestellt und man findet auf dem zuvor neu verlegten Teppichboden kreisrunde Abfärbungen der Tischstollen, welche aus gebeiztem Holz sind.

Der Versicherungsschutz beinhaltet Schadensersatzansprüche Dritter wegen

  • Personenschäden Tod, Verletzung oder Gesundheitsschädigungen von Menschen

  • Sachschäden die Beschädigung oder Vernichtung von fremden Sachen

  • Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind -bis 75.000 EUR im Versicherungsjahr, für die der Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Betriebsunternehmer aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts schadenersatzpflichtig gemacht wird.

Neben Ihnen haben auch alle Betriebsangehörige, einschließlich der bereits ausgeschiedenen, Versicherungsschutz für ihre gesetzliche Haftpflicht aus ihrer Tätigkeit in dem versicherten Betrieb

Die Leistungspflicht des Versicherers umfasst

  • Die Prüfung der Haftpflichtfrage,

  • Den Ersatz der Entschädigung sowie

  • Die Abwehr unberechtigter Ansprüche des Geschädigten.

Die Entschädigungsleistung wird je Schadenereignis durch die Höhe der vereinbarten Deckungssummen begrenzt. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Doppelte der vereinbarten Deckungssummen.

Ein Selbstbehaltsregelung muss im Einzelfall berücksichtigt werden.

Folgende Risiken können mitversichert werden.

  • Bearbeitungsschäden

  • Erweiterte Deckungssummen in der Vorsorgeversicherung

  • Das Vermieter-Risiko

  • Abhandenkommen und Beschädigung der Belegschaftshabe

  • Gegenseitige Ansprüche von Arbeitnehmern des Versicherungsnehmers untereinander wegen Sachschäden

  • Schlüsselverlust bei kurzfristiger Überlassung

  • Ein nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtiger Hub- oder Gabelstapler

  • Mietsachschäden

  • Die Haftung als Bauherr

  • Arbeiten auf fremden Grundstücken (soweit hierfür nicht ein gesonderter Beitrag ausgewiesen ist)

  • Teilnahme an Ausstellungen und Messen

  • Gelegentliches Verleihen von Gerüsten

  • Besitz und Verwendung von Kranen und Winden

  • Die Haftung aus Betriebsveranstaltungen

  • Sozialeinrichtungen

  • Sanitätsstationen und -Personal

  • Erlaubter Besitz und Gebrauch von Waffen, Munition und Geschossen sowie Bolzenschußgeräten

  • Reklameeinrichtungen, Leuchtröhren etc.

  • Auslandsschäden innerhalb Europas

  • Umweltbasisrisiko mit Kleingebinderegelung

Besonders zu versichern sind

  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen

  • Haus- und Grundstücksrisiko

  • Gewässerschadenanlagenrisiko

  • Erweiterte Produkthaftpflicht

  • Strahlenschäden

  • Umweltschäden

  • Durch Umwelteinwirkung von Anlagen im Sinne des BImSchG, KrW-/AbfG, UmweltHG oder WHG

  • Durch Tätigkeiten an, mit oder für diese Anlagen

  • Privat-Haftpflichtversicherung

  • Tierhalterhaftpflicht

  • Jagdhaftpflicht