Im Bürgerlichen Gesetzbuch steht, das jeder Unternehmer grundsätzlich für sämtliche Schäden haftet
, die durch seinen Betrieb, seine betriebliche Tätigkeit
und auch durch seine Mitarbeiter verursacht werden. Fehler bei der Arbeit können Schäden verursachen, deren Folgen nicht absehbar sind. Diese können schnell
zur Bedrohung der eigenen Existenz führen, denn eine Begrenzung der Haftung es nicht!
Vor den finanziellen Folgen dieser Ansprüche schützt Sie als
Betriebsinhaber eine Betriebs-Haftpflichtversicherung. Die
Haftpflicht hilft bei Auseinandersetzung mit dem Geschädigten und
klärt Ansprüche, das heißt, sie übernimmt gleichfalls eine Rechtsschutz-Funktion. Sie wehrt unberechtigte Forderungen gegen Sie ab.
Beispiele: Dafür benötigen Sie den Schutz
Wie vielfältig Sie die Gefahren als Betriebsinhaber täglich in
die Pflicht nehmen können, zeigen Ihnen die folgenden Beispiele:
In einem Einzelhandelsgeschäft rutscht Eine Kundin auf
dem noch vom Wischen nassen Boden aus und erleidet beim Sturz
einen Oberschenkelhalsbruch. Die Behandlungskosten, das
Schmerzensgeld und der Verdienstausfall werden von der Betriebs- Haftpflichtversicherung reguliert.
Ein Friseur deckt die Kleidung einer Kundin nicht
ordnungsgemäß ab. Durch Spritzer einer Farbflüssigkeit wird das Seidenkostüm ruiniert.
Der Innendekorateur eines Textil-Einzelhandels stößt beim
Anbringen einer Schiene an die Wohnzimmerlampe, wobei ein
Glaselement herunterfällt, zerbricht und das Parkett beschädigt.
Die Lampe, ein Erbstück von hohem Wert, sowie der gerade frisch versiegelte Boden müssen repariert werden.
Ein Bäcker verkauft neben zahlreichen Backwaren auch
Schwarzwälder Kirschtorte. Ein Kunde, der diesen Kuchen gekauft
hat, beißt auf einen Kirschkern und verliert dadurch eine
Zahnkrone. Es fallen Kosten für die Reparatur der abgebrochenen Zahnkrone und Schmerzensgeldansprüche an.
Ein Fleischermeister lässt einen Lehrling an einem
unvorschriftsmäßig beschaffenen Fleischwolf arbeiten. Der
Auszubildende gerät mit der Hand in die Maschine und wird verletzt. Die Berufsgenossenschaft fordert ihre Auslagen zurück.
Eine Druckerei arbeitet in gemieteten Werkstätten, Lagern
und Büroräumen. Aus ungeklärter Ursache fängt das gelagerte
Papier in der Nacht Feuer und zerstört den gesamten Lagertrakt mitsamt den dort aufgestellten Regalen.
Ein Möbelwerk liefert neue Konferenztische. Nach Wochen
wird die Tischanlage umgestellt und man findet auf dem zuvor neu
verlegten Teppichboden kreisrunde Abfärbungen der Tischstollen, welche aus gebeiztem Holz sind.
Der Versicherungsschutz beinhaltet Schadensersatzansprüche Dritter wegen
Personenschäden Tod, Verletzung oder Gesundheitsschädigungen von Menschen
Sachschäden die Beschädigung oder Vernichtung von fremden Sachen
Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind -bis 75.000 EUR im Versicherungsjahr, für die der Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Betriebsunternehmer aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts schadenersatzpflichtig gemacht wird.
Neben Ihnen haben auch alle Betriebsangehörige, einschließlich der bereits ausgeschiedenen, Versicherungsschutz für ihre gesetzliche Haftpflicht aus ihrer Tätigkeit in dem versicherten Betrieb
Die Leistungspflicht des Versicherers umfasst
Die Prüfung der Haftpflichtfrage,
Den Ersatz der Entschädigung sowie
Die Abwehr unberechtigter Ansprüche des Geschädigten.
Die Entschädigungsleistung wird je Schadenereignis durch die Höhe der vereinbarten Deckungssummen begrenzt. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Doppelte der vereinbarten Deckungssummen.
Ein Selbstbehaltsregelung muss im Einzelfall berücksichtigt werden.
Folgende Risiken können mitversichert werden.
Bearbeitungsschäden
Erweiterte Deckungssummen in der Vorsorgeversicherung
Das Vermieter-Risiko
Abhandenkommen und Beschädigung der Belegschaftshabe
Gegenseitige Ansprüche von Arbeitnehmern des Versicherungsnehmers untereinander wegen Sachschäden
Schlüsselverlust bei kurzfristiger Überlassung
Ein nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtiger Hub- oder Gabelstapler
Mietsachschäden
Die Haftung als Bauherr
Arbeiten auf fremden Grundstücken (soweit hierfür nicht ein gesonderter Beitrag ausgewiesen ist)
Teilnahme an Ausstellungen und Messen
Gelegentliches Verleihen von Gerüsten
Besitz und Verwendung von Kranen und Winden
Die Haftung aus Betriebsveranstaltungen
Sozialeinrichtungen
Sanitätsstationen und -Personal
Erlaubter Besitz und Gebrauch von Waffen, Munition und Geschossen sowie Bolzenschußgeräten
Reklameeinrichtungen, Leuchtröhren etc.
Auslandsschäden innerhalb Europas
Umweltbasisrisiko mit Kleingebinderegelung
Besonders zu versichern sind
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
Haus- und Grundstücksrisiko
Gewässerschadenanlagenrisiko
Erweiterte Produkthaftpflicht
Strahlenschäden
Umweltschäden
Durch Umwelteinwirkung von Anlagen im Sinne des BImSchG, KrW-/AbfG, UmweltHG oder WHG
Durch Tätigkeiten an, mit oder für diese Anlagen
Privat-Haftpflichtversicherung
Tierhalterhaftpflicht
Jagdhaftpflicht