Jeder Unternehmerhaftet für
Schäden, die durch seine betrieblicheTätigkeit Dritten zugefügt werden. So bestimmt es das Gesetz.
Darüber hinaus haften Sie als Unternehmer auch für Schäden, die durch Ihre
Mitarbeiter oder sonstige Beauftragte schuldhaft verursacht werden. Und Sie
haften für grob fahrlässig verursachte Arbeitsunfälle gegenüber der zuständigen Berufsgenossenschaft für deren Aufwendungen.
Die Leistungspflicht des Versicherers erstreckt sich auf die Prüfung der Haftung des Versicherungsnehmers, die Abwehr unberechtigter Ansprüche sowie den Ersatz von Entschädigungen der versicherten Risiken