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Neues Deckungskonzept für Biogasanlagen

 

Biogasanlagen mit Erneuerbaren Energien sind ein wachsender Bestandteil der Stromversorgung. Die Biogastechnologie kann mit der Nutzung erneuerbarer Energieträger einen bedeutenden und nachhaltigen Beitrag zur Energieversorgung, zum Klimaschutz und zur Verwendung biologischer Abfälle leisten.

 

Mit dem Versicherungskonzept werden die Sach- und Gebäudewerte, die technischen Einrichtungen, die Betriebsunterbrechung und die Haftpflichtrisiken abgesichert.

Das neue Deckungskonzept umfasst folgende Bausteine:

 

  • Technische Sach- und Ertragsausfallversicherung
  • Feuer- und Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung
  • Betreiber-Haftpflichtversicherung,
  • Umwelthaftpflichtversicherung und Umweltschadensversicherung

Technische Sach- und Ertragsausfallversicherung

 

Trotz der hohen technischen Zuverlässigkeit von Biogasanlagen können Betriebsschäden eintreten, selbst bei fachgerechter Installation und qualifiziertem Betreiben der Anlage. Bei Ausfall der Anlage durch von außen auf die Anlage einwirkende Ereignisse kommt es nicht nur zu hohen Wiederinstandsetzungskosten, sondern auch zum Ausfall der Strom- und Wärmeerzeugung. Durch den damit verbundenen Ertragsausfall wird die kalkulierte Finanzierung und Amortisation stark beeinträchtigt.

 

Die Technische Sach- und Ertragsausfall-Versicherung bietet eine Allgefahrendeckung auf Basis der Elektronik-Versicherungsbedingungen für den Technikteil der Biogasanlage. Dazu gehört die Gas-, Verfahrens-, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik. Im Vergleich zu den marktüblichen Maschinen-Versicherungen wird nicht nur Ersatz auf Neuwertbasis für die gesamte Verfahrenstechnik geleistet, sondern es gelten auch Schäden durch grobe Fahrlässigkeit, Diebstahl, Überschwemmung für die gesamte Biogasanlage versichert. Ausgeschlossen für den Technikteil ist die Gefahr Feuer.

 

Feuer- und Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung

 

Für die Gefahr Feuer ist für den Technikteil und für die Gebäude (Beton- und Mauerwerksbauten, Fundamente, Fermenter, Silos, Container etc.) ein eigenständiger Vertrag zu vereinbaren. Dies gilt auch für die Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung.

 

Betreiber-Haftpflichtversicherung, Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensversicherung

 

Voraussetzungen für den Abschluss:

 

Die Betreiber-, Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensversicherung wird nur angeboten, wenn im technischen Bereich das Risiko gezeichnet wird.

 

Der Versicherungsschutz im Haftpflichtbereich ist nur dann separat möglich, wenn zu einem späteren Zeitpunkt das technische Risiko zum Versicherungsschutz aufgegeben wird.

Betreiber-Haftpflichtversicherung

 

Gedeckt sind hier unter anderem Schäden aus dem Umgang mit der Biogasanlage, aus dem Betrieb des Leitungsnetzes sowie aus der Einspeisung von Elektrizität in das Netz eines Energieversorgers.

 

Umwelthaftpflichtversicherung

 

Der Versicherungsschutz umfasst den Betrieb von Blockheizkraftwerken, die Lagerung und Behandlung von Inputmaterialien und vergorenen Substraten sowie die Lagerung und Verwendung von Frisch- und Altöl zum Betrieb der Biogasanlage.

 

 Umweltschadensversicherung

 

Aus dem Umweltschadensgesetz ergibt sich auch für Betreiber einer Biogasanlage die Verpflichtung, Umweltschäden zu vermeiden und etwaig eingetretene Schäden zu sanieren. Die Umweltschadensversicherung schließt die Versicherungslücke, die bei möglichen rein öffentlich-rechtlichen Sanierungsansprüchen entsteht.

 

Angebots-Fragebogen zur Biogasanlage

 

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