Infos zur Fondsgebundenen Rentenversicherung
Welche Vorteile die Fondsgebundene Rentenversicherung bietet
Eine fondsgebundene Rentenversicherung wendet sich insbesondere an
Alleinstehende (Singles), die für ihr Alter vorsorgen wollen. Der
Abschluss einer fondsgebundenen Rentenversicherung ist sehr einfach,
eine Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich. Auch
Personen, für die der Abschluss einer Kapitallebensversicherung oder
einer fondsgebundenen Lebensversicherung aus gesundheitlichen
Gründen nicht in Frage kommt, können über eine fondsgebundene
Rentenversicherung etwas für ihre Altersvorsorge tun.
Je nach Tarifgestaltung können die Sparanteile prozentual auf
einen oder auf mehrere Fonds verteilt werden. Diese
Aufteilung wird in der Regel auch später - sofern nicht anderes
vereinbart ist - auf Entnahmen aus den Fonds angewendet. Außerdem
hat der Versicherte die Möglichkeit, die Verteilung der
zukünftigen Sparanteile auf die verschiedenen Fonds zu ändern
(„shiften“), oder aber die bereits angelegten Sparanteile
auf die Fonds neu zu verteilen ("switchen"). Bei vielen
Versicherungsgesellschaften ist die Änderung der Fondsaufteilung
oder ein Fondswechsel einmal pro Jahr kostenfrei möglich.
Angehörige können ebenfalls mit einer fondsgebundenen
Rentenversicherung versorgt werden. Dazu wird bei Vertragsabschluss
eine sogenannte Rentengarantiezeit vereinbart. Stirbt die
versicherte Person nach Beginn der Rentenzahlung, werden
entsprechend der vereinbarten Rentengarantiezeit die noch nicht
ausgezahlten garantierten Renten an die Hinterbliebenen ausgezahlt.
Alternativ ist es möglich, die Zahlung einer Witwen- bzw.
Witwerrente zu vereinbaren. Die Rentenzahlung an die mitversicherte
Person erfolgt dann lebenslang.
Varianten
Es gibt verschiedene Formen der fondsgebundenen Rentenversicherung.
Die klassische Form ist die Rentenversicherung mit aufgeschobener
Rentenzahlung. Hier wird Kapital mit laufenden Beitragszahlungen
angespart und anschließend ab einem vertraglich vereinbarten
Zeitpunkt in monatlichen Renten ausgezahlt. Der Versicherte hat die
Wahl, ob er die Beiträge monatlich, vierteljährlich, halbjährlich
oder jährlich zahlen möchte. Zusätzlich hat der „Privat-Rentner“ ein
sogenanntes Kapitalwahlrecht. Zum Ablauf des
Versicherungsvertrages kann er wählen, ob er lieber eine lebenslange
Rente beziehen oder einmalig einen hohen Geldbetrag ausgezahlt
bekommen möchte. Die Kapitalabfindung muss bis spätestens drei
Monate vor dem vereinbarten Rentenbeginn beantragt werden.
Hat sich der Versicherte nach Ablauf des Versicherungsvertrages
für die Rentenzahlung entschieden, so wird diese erstmals in dem
Monat fällig, in dem die versicherte Person das vereinbarte
Rentenbeginnalter erreicht. Die Zahlungen erfolgen in der Regel
monatlich und im Voraus. Sie enden mit Ablauf des Monats, in dem die
versicherte Person stirbt.
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
Eine fondsgebundene Rentenversicherung kann problemlos mit einer
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung kombiniert werden. Diese
Zusatzversicherung garantiert dem Versicherten im Falle der
Berufsunfähigkeit mindestens die Beitragsfreistellung seiner
fondsgebundenen Rentenversicherung. Er muss sich im Falle der
Berufsunfähigkeit also nicht auch noch Gedanken um seine
Altersvorsorge machen. Zusätzlich zur Beitragsbefreiung ist die
Vereinbarung einer Rente für die Dauer der Berufsunfähigkeit,
maximal für die Dauer der Vertragslaufzeit, möglich. Die
Berufsunfähigkeitsrente soll sicherstellen, dass der persönliche
Lebensstandard weitestgehend erhalten bleibt. Die Laufzeit der
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung kann von der Laufzeit der
Hauptversicherung abweichen.
Was man beim Abschluss einer Fondsgebundenen
Rentenversicherung beachten sollte
Weil die fondsgebundene Rentenversicherung keine
Garantien auf die Sparbeiträge gewährt, sollten
die jeweiligen Fonds sorgfältig und möglichst
mit Hilfe eines fachkundigen Beraters ausgewählt
werden. Wichtig ist, dass sich die Wahl nach der
persönlichen Risikoneigung des
Versicherungsnehmers richtet. Wer auf sehr
risikoreiche Fonds setzt, zum Beispiel
Branchenfonds oder Fonds, die in
Schwellenländern anlegen, kann zwar auf hohe
Gewinne hoffen, muss aber auch den Verlust
seiner Sparbeiträge einkalkulieren.
Beim Ausfüllen des Versicherungsantrages ist die Unterstützung eines
Berater sinnvoll.
Denn die Angaben zum Antragsteller und/oder der
versicherten Person sowie die Daten für den
Vertragsbeginn und -ablauf müssen korrekt und
vollständig eingetragen werden. Nur so kann der
gewünschte Versicherungsschutz umgehend gewährt
werden.
Bezugsberechtigten
für den Todesfall sein. Ist das Bezugsrecht widerruflich, sind
Änderungen jederzeit möglich. Wurde das Bezugsrecht jedoch
unwiderruflich eingeräumt, lässt es sich nur noch mit Zustimmung des
oder der Bezugsberechtigten ändern. Wer sich bei dieser Angabe
unsicher ist, kann auch nach Policierung der Versicherung noch
entscheiden, wer die Auszahlung nach seinem Tod bekommen soll.
Normalerweise müssen bei Abschluss einer Rentenversicherung keine
Gesundheitsfragen beantwortet werden. Notwendig wird dies jedoch,
wenn die Rentenversicherung mit einer
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung kombiniert werden soll. In
diesem Fall ist die korrekte Beantwortung der zum Antrag in
Schriftform gestellten Gesundheitsfragen wichtig. Unverzichtbar ist
die genaue Angabe von Vorerkrankungen. Hier sollte umfassend
geantwortet werden. Auf Grundlage dieser Angaben muss die
Versicherungsgesellschaft die Beitragshöhe kalkulieren und über
einen eventuellen Zuschlag entscheiden. Je nach Höhe der gewünschten
Versicherungssumme und dem Alter der zu versichernden Person sind unterschiedliche Gesundheitsfragen zu beantworten. In einigen Fällen kann auch ein Arztbesuch notwendig
werden. In jedem Fall muss ein Hausarzt benannt werden, zumindest der Arzt, der sich mit dem Gesundheitszustand am besten auskennt
.
Kleines Lexikon zur Fondsgebundenen Rentenversicherung
Antragsteller:
Ist der Versicherungsnehmer. Er unterschreibt den Antrag, benennt den oder die Bezugsberechtigten
und zahlt die Beiträge. In der Regel versichert er sich selbst und erhält im Erlebensfall die Versicherungsleistung.
Dynamische Erhöhung von Beitrag und Leistung:
ist dies vereinbart, steigt der Beitrag für die Versicherung jährlich um
einen vereinbarten Satz (bspw. 5 Prozent). Die Versicherungssumme wird
dabei entsprechend der Restlaufzeit des Vertrages und des erreichten
Eintrittsalters für diesen Erhöhungsbetrag angepasst. Dynamischen
Erhöhungen kann im Einzelfall widersprochen werden. Wird eine dynamische
Erhöhung mindestens dreimal nacheinander abgelehnt, entfällt die Dynamikklausel vollständig.
Flexibler Auszahlungsbeginn: bezieht sich auf
den Rentenbeginn und bedeutet, dass es möglich ist, den Beginn der Rentenzahlungen vorzuziehen (geringere Rentenzahlung) oder auf einen
späteren Zeitpunkt zu verschieben (höhere Rentenzahlung). Damit besteht z.B. die Möglichkeit, den Verkauf von Fondsanteilen zu
schlechten Kursen zu verschieben oder besonders gute Kurse zu nutzen.
Gesundheitsprüfung: ist für eine fondsgebundene
Rentenversicherung nicht erforderlich. Sie ist nur dann erforderlich, wenn zum Beispiel eine
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung abgeschlossen werden soll. Im Normalfall genügt hier die Beantwortung der in Schriftform
gestellten Gesundheitsfragen. Ärztliche Untersuchungen werden erst
bei höherem Eintrittsalter oder hohen Berufsunfähigkeitsrenten erforderlich.
Gruppenversicherung: Firmen, Vereine oder
Verbände können für ihre Arbeitnehmer oder Mitglieder
Gruppenversicherungen abschließen. Durch die vereinfachte
Bearbeitung entstehen der Lebensversicherungsgesellschaft
Kostenvorteile, die in Form von Beitragsnachlässen weitergegeben
werden. Die Vereinfachung liegt vor allem in einer oft reduzierten
Risikoprüfung, gemeinsamer Policierung und vereinfachter Beitragsberechnung.
Kapitalertragsteuer: Bei einer
Rentenversicherung mit weniger als zwölf Jahren Laufzeit oder einer
Auszahlung vor dem 60. Lebensjahr unterliegen die Zinserträge der Kapitalertragssteuer. Wird die Versicherungsleistung in Form einer
Rentenzahlung erbracht, ist nur der so genannte Ertragsanteil der Rente mit dem individuellem Steuersatz zu versteuern.
Police: Der Versicherungsschein, also die Urkunde über den Vertrag zwischen Versicherungsunternehmen und
Versicherungsnehmer, wird auch Police genannt. Es handelt sich dabei um unter einer Versicherungsscheinnummer zusammengefasste und
dokumentierte Vereinbarungen (Rechte und Pflichten) der Vertragspartner.
Rentengarantie: Die Zahlung der Rente ist für eine bestimmte Zeit - meistens fünf oder zehn Jahre - garantiert,
auch wenn der Rentner während dieser Zeit stirbt. Die Renten werden
dann für die Dauer der verbliebenen Rentengarantiezeit an die Hinterbliebenen weitergezahlt.
Rückkaufswert: Der bei der Kündigung einer
fondsgebundenen Rentenversicherung zu erstattende Betrag wird auch
Rückvergütung genannt. Der Rückkaufswert entspricht dem Wert der
Fondsanteile, in der Regel abzüglich eines Abschlages und abzüglich
möglicher Beitragsrückstände (entstehen zum Beispiel durch eine Stundung von Beiträgen).
Verantwortlicher Aktuar: Jedes
Lebensversicherungsunternehmen hat einen Verantwortlichen Aktuar zu
benennen. Er hat die Aufgabe, die versicherungs-mathematisch
einwandfreie Kalkulation der Lebens- und Rentenversicherungsbeiträge zu verantworten. Zudem hat er laufend
zu überprüfen, dass die finanzielle Situation der
Lebensversicherungsgesellschaft die jederzeitige Erfüllung der
gegenüber den Versicherten eingegangenen Verpflichtungen
gewährleistet. Als Aktuare werden besonders ausgebildete
Versicherungsmathematiker eingesetzt.
Versicherte Person: ist diejenige, deren Leben versichert ist.