Der Schutzbrief ist eine auf ein oder mehrere Fahrzeuge
bezogene Versicherung. Sie wird als preiswerter Zusatz zur
Kfz-Haftpflicht- oder zur Vollkaskoversicherung angeboten.
Im Fall einer Panne werden die Kosten für die Bergung des
Fahrzeugs, Abschleppen und Unterstellen sowie für den
Rücktransport übernommen. Der Schutzbrief ersetzt auch die
Kosten für einen Mietwagen, die Fahrzeugverzollung oder
-verschrottung, den Versand von Ersatzteilen und - je nach Vertragsvariante - vieles mehr.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist seit Januar
2001 noch wichtiger geworden. Für alle nach 1961 Geborenen
wurde der gesetzliche Berufsunfähigkeitsschutz gestrichen
und durch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente ersetzt.
Die volle Rente erhält nur noch, wer keine drei Stunden pro
Tag arbeitsfähig ist. Berufseinsteiger müssen in der Regel
mindestens fünf Jahre sozialversicherungspflichtig
berufstätig sein, bevor sie überhaupt einen Anspruch haben.
Diese gesetzlichen Lücken sollten daher über privaten
Versicherungsschutz ausgeglichen werden. Die private
Berufsunfähigkeitsversicherung wird in zwei Varianten
angeboten: als Zusatzversicherung zu einer Lebens- oder
einer privaten Rentenversicherung und als eigenständiger
Vertrag. Im Leistungsfall wird nach Vereinbarung eine
monatliche Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt. Seit dem 1.
Januar 2001 gilt ein "Vorschaltgesetz zur Rentenreform.
Danach wurden die bisherigen gesetzlichen
Berufsunfähigkeitsrenten für alle, die ab dem 1. Januar 1961
geboren sind gestrichen und durch neue
Erwerbsminderungsrenten ersetzt. Dies bedeutet: Wer seinen
Beruf nach einer schweren Krankheit oder einem Unfall nicht
mehr ausüben kann, wird uneingeschränkt auf eine andere
Tätigkeit verwiesen. Ein Bankangestellter erhält
beispielsweise keinen Pfennig mehr aus der Rentenkasse, wenn er sich noch als Nachtwächter verdingen kann.
Die volle Rente bekommt nur, wer weniger als drei Stunden
am Tag arbeiten kann. Die halbe Rente wird bei weniger als
sechsstündiger Arbeitsfähigkeit pro Tag gezahlt. Für
Betroffene, die vor dem 1. Januar 1961 geboren sind, gilt
eine günstigere Regelung. Sie erhalten die
Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit, allerdings
spürbar gekürzt im Vergleich zur ursprünglichen
Berufsunfähigkeitsrente. Junge Berufseinsteiger müssen für
ihren Anspruch auf eine staatliche Erwerbsminderungsrente in
der Regel ohnehin mindestens fünf Jahre versicherungspflichtig gearbeitet haben.
Die Problematik betrifft Freiberufler und Selbständige
noch härter. Hier ist es oft so, dass keine - oder aus
früheren Angestelltentätigkeiten nur sehr geringe -
Ansprüche der gesetzlichen Rentenversicherung gegenüber
geltend gemacht werden können.
Nach einer Statistik der gesetzlichen
Rentenversicherungsträger muss jeder fünfte Arbeitnehmer
vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden, weil Körper oder
Seele nicht mehr mitmachen, überwiegend im Alter zwischen 50
und 55. Knapp zehn Prozent der neuen Berufsunfähigkeitsfälle sind jedoch jünger als 40 Jahre.
Anders als oft vermutet sind nicht Unfälle, sondern Erkrankungen die weitaus
wichtigsten Ursachen für den Verlust der Arbeitskraft. Auch
bei den jüngeren Betroffenen.
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung kann die
gesetzlichen Lücken ausgleichen und leistet im Falle der
Berufsunfähigkeit, egal, ob sie Folge eines Unfalls oder
einer Krankheit ist.
Betriebliche Altersversorgung
Seit Januar 2002 wird die betriebliche Altersversorgung
besonders gefördert. Jeder Arbeitnehmer hat einen
Rechtsanspruch auf die Umwandlung eines Teils seines Lohnes
oder Gehaltes in Vorsorgebeiträge. Nach dem
Alterseinkünftegesetz können maximal vier Prozent der
Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen
Rentenversicherung - im Jahr 2006 entspricht dies 2520 Euro
- steuerfrei und bis 2008 sozialversicherungsfrei in eine
Betriebsrente eingezahlt werden. Weitere Beiträge in Höhe
von 1.800 Euro sind zusätzlich steuerfrei möglich. Drei
unterschiedliche Formen der betrieblichen Altersversorgung werden speziell gefördert:
Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfond.
Die Direktversicherung ist eine Form der Betriebsrente, die
vor allem von kleineren und mittelständischen Unternehmen
genutzt wird. Entweder zahlt der Betrieb die Beiträge für
den Arbeitnehmer (etwa anstelle einer Gehaltserhöhung) oder
der Arbeitnehmer übernimmt sie selbst in Form einer
Entgeltumwandlung. Bei diesem Durchführungsweg schließt der
Arbeitgeber bei einem Lebensversicherer per Einzel- oder
Gruppenvertrag Lebensversicherungen für seine Arbeitnehmer
ab. Versicherungsnehmer und Beitragsschuldner ist der
Arbeitgeber - Begünstigter der Arbeitnehmer.
Erwerbsminderungsrente
Die Erwerbsminderungsrente ist in der gesetzlichen
Rentenversicherung seit Januar 2001 für alle nach 1961
Geborenen Ersatz für die Berufsunfähigkeitsrente. Leistungen
gibt es nur dann, wenn die Betroffenen weniger als drei
Stunden am Tag arbeiten können. Diese Regelungen gelten
unabhängig von der vorigen beruflichen Tätigkeit.
Gesetzliche Unfallversicherung
Diese Versicherung zahlt bei Arbeitsunfällen, den Weg von
und zur Arbeit eingeschlossen, und bei Berufskrankheiten.
Versichert sind auch Schüler, Studenten und Kindergartenkinder. Im Invaliditätsfall wird eine monatliche
Rente gezahlt. Die Beiträge für diese Sozialversicherung
übernimmt der Arbeitgeber allein. Selbstständige können eine
freiwillige gesetzliche Unfallversicherung abschließen.
Gesetzliche Rentenversicherung
Die Rentenversicherung gehört zu den Sozialversicherungen und ist
Pflicht für jeden Arbeitnehmer. Sie gewährt Altersrente,
Hinterbliebenenrente und schützt bei geminderter Erwerbsfähigkeit.
Die Beiträge werden je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
getragen. Das deutsche Rentensystem basiert auf dem Umlageverfahren.
Dabei finanzieren die heute Erwerbsfähigen die Rente der jeweiligen
Ruheständler. Dieser so genannte Generationenvertrag hat in der
Vergangenheit gut funktioniert, ist aber mittlerweile brüchig
geworden. Ursache dafür sind die hohe Arbeitslosigkeit, die sinkende
Geburtenrate und das kontinuierliche Ansteigen der Lebenserwartung.
Vor diesem Hintergrund werden die private und die betriebliche Altersversorgung immer wichtiger.
Haftpflichtversicherung
Die private Haftpflichtversicherung ist ein Muss für jeden
Haushalt. Sie deckt die Risiken des Alltags im Privatleben
ab. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass der Bürger für
Schäden, die er anderen zufügt, mit seinem gesamten Vermögen
haften muss - bis zur Pfändungsgrenze und im Extremfall
lebenslang. Die private Haftpflichtversicherung übernimmt
die Kosten für berechtigte Schadenersatzansprüche und wehrt unberechtigte Ansprüche ab, notfalls auch vor Gericht.
Ob es um die beschädigte Stereoanlage des Freundes, den
mit dem Fahrrad angefahrenen Fußgänger oder den vom Hund
gebissenen Briefträger geht: Wer einen Schaden anrichtet,
muss dafür haften. Und zwar in unbegrenzter Höhe und
lebenslang. Jeder, der das Eigentum, die Gesundheit oder
das Leben eines anderen verletzt, so heißt es im Bürgerlichen Gesetzbuch, muss Schadenersatz leisten".
Wer aus Unachtsamkeit einen Menschen so schwer verletzt,
dass er nicht mehr arbeiten kann, muss mit
Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe rechnen. Diese
finanziellen Risiken deckt eine private Haftpflichtversicherung ab. Sie gehört damit zu den besonders wichtigen Versicherungen und sollte in keinem Haushalt fehlen.
Hausratversicherung
Wer in der eigenen Wohnung lebt, egal ob als Mieter oder als
Eigentümer, braucht eine Hausratversicherung. Diese
Versicherung leistet Ersatz bei Schäden durch Feuer,
Einbruch, Raub, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm oder
Hagel. Die Versicherungssumme sollte dem Neuwert des
Hausrates entsprechen, also dem Preis, der für die
Neuanschaffung nötig wäre. Eine Unterversicherung lässt sich
vermeiden, wenn pro Quadratmeter Wohnfläche 650 Euro
Versicherungssumme vereinbart werden.
Ob Mieter oder Eigentümer, eine Hausratversicherung
sollte nicht fehlen. Falls nicht anders vereinbart, kommt
sie für Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm ab
Windstärke acht und Hagel sowie Einbruchdiebstahl und
Vandalismus auf. Versichert ist der komplette Hausrat, von
Möbeln, Gardinen, Wäsche, Schrankinventar bis hin zu
Elektrogeräten, Musikinstrumenten und Sportgeräten.
Kapitallebensversicherung
Mit der Kapitallebensversicherung wird das Todesfallrisiko
abgesichert und gleichzeitig Kapital für das Alter gebildet.
Stirbt der Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit,
erhalten seine Hinterbliebenen die vertraglich vereinbarte
Versicherungssumme. Erlebt er das Vertragsende, wird das
Vorsorgekapital - die Versicherungssumme plus Gewinnanteile
- nach Ablauf der Police ausgezahlt. Die
Kapitallebensversicherung kann mit einer privaten
Unfallversicherung oder mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kombiniert werden.
Kfz-Versicherung
Die Kfz-Versicherung ist eine Pflichtversicherung. Sie kommt
für die gegen den Halter gerichteten Schadenersatzansprüche
auf. Sinnvoll ist es, zusätzlich eine Vollkaskoversicherung
abzuschließen. Sie reguliert alle Schäden am eigenen Auto -
egal, ob der Halter selbst einen Unfall verursacht, der
Unfallgegner Fahrerflucht begeht oder das Auto von Unbekannten beschädigt wird.
Bei älteren Fahrzeugen reicht oftmals eine
Teilkaskoversicherung aus. Sie leistet Ersatz, wenn das
eigenen Auto oder Zweirad durch Feuer, Blitzschlag,
Explosion, Sturm, Hagel, Glasbruch oder Zusammenstoß mit
Haarwild beschädigt oder wenn es gestohlen wird.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung
Wer sich motorisiert in den Straßenverkehr begibt, muss eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abschließen.
So steht es im Gesetz. Diese Pflicht gilt sogar für Fahrräder
mit Hilfsmotor. Im Straßenverkehr gilt die Regel: Im Falle
eines Unfalls ist der verursachende Auto- oder
Kraftradfahrer unbegrenzt schadenersatzpflichtig. Weil im
Straßenverkehr die Gefährdungshaftung gilt, muss der
Betroffene manchmal auch dann Schadenersatz leisten, wenn er keine Schuld an einem Unfall trägt.
Für die Kfz-Haftpflichtversicherung gilt die
Annahmepflicht. Versicherer dürfen Anträge nicht ablehnen.
Der Annahmezwang beschränkt sich auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt berechtigte
Schadenersatzforderungen und wehrt unberechtigte Forderungen notfalls vor Gericht ab.
Der Versicherer zahlt immer bis zur
Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Die gesetzliche
Mindestdeckung in Deutschland beträgt 7,5 Millionen Euro für
Personenschäden, 1 Mio. Euro für Sachschäden und 50.000 Euro
für Vermögensschäden. Sinnvoll ist es, höhere Summen zu
vereinbaren. Für Sachschäden werden Deckungssummen bis 100
Millionen Euro angeboten.
Die Kaskoversicherung
Die Kaskoversicherung deckt die Beschädigung, Zerstörung
oder den Verlust von Fahrzeugen als Folge versicherter Ereignisse.
Zu unterscheiden sind Vollkasko- und Teilkaskoversicherung. In der Teilkasko-Versicherung besteht
Schutz gegen Schäden durch Diebstahl, Feuer, Blitzschlag und
Explosion. Außerdem bei Sturm, Hagel, Überschwemmung, Unfälle mit Haarwild sowie Glasbruch.
Die Vollkaskoversicherung übernimmt darüber hinaus die
Kosten für durch Unfall verursachte Schäden am versicherten
Fahrzeug und für Vandalismus. Sie ist daher wichtig für teure und neue Autos.
Der Abschluss einer Kaskoversicherung ist im Gegensatz
zur Kfz-Haftpflicht freiwillig. Erstattet werden jeweils die
Reparaturkosten, bei Totalschaden der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts des Fahrzeugs.
Die Vollkasko zahlt auch dann, wenn der Schaden - etwa im Ausland - von einem
nicht oder mit nur geringen Summen versicherten Unfallgegner
verursacht wurde. Allerdings wird der Vertrag dann im Schadenfreiheitsrabatt zurückgestuft.
Sturmschäden am Auto sind durch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt.
Dabei werden nicht nur die Schäden ersetzt, die der Sturm direkt am Wagen
verursacht – etwa durch Umkippen des Fahrzeuges –, sondern
auch Beschädigungen, die durch umherfliegende Gegenstände, z. B. Ziegel oder Äste, angerichtet werden.
Einen Verlust ihres Schadenfreiheitsrabatts brauchen Vollkaskoversicherte
nicht zu befürchten; Sturm- und Hagelschäden werden als Teilkaskoschäden abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung ersetzt.
Geltungsbereich und versicherte Personen
Der Geltungsbereich der Kfz-Haftpflichtversicherung ist
gesetzlich geregelt. Dazu gehören alle europäischen Länder
und außereuropäischen Gebiete, die zum Geltungsbereich des
Vertrages über die EU-Wirtschaftsgemeinschaft gehören, zum
Beispiel die kanarischen Inseln oder die Azoren. Für die
Kaskoversicherung können andere Regeln gelten.
Versichert sind z.B. der Versicherungsnehmer, der
Fahrzeughalter und jeder berechtigte Fahrer des versicherten
Fahrzeugs. Wichtig zu wissen: Bei einem Unfall haben mit
Ausnahme des Fahrers in der Regel alle Insassen des Autos
einen Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens gegen
die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs
Pensionsfonds
Der Der Pensionsfonds ist eine in Deutschland vergleichsweise
neue Form der betrieblichen Altersversorgung. Arbeitnehmer
können maximal vier Prozent ihres Bruttoeinkommens (2006:
höchstens 2.520 Euro) in einen solchen Fonds einzahlen. Der
Fonds ist in der Auswahl seiner Geldanlagen freier als
andere Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung.
Er kann bis zu einem fest definierten Prozentsatz in
Investmentfonds investieren. Dadurch bieten sich dem
Arbeitnehmer höhere Renditechancen, er muss aber auch höhere Risiken in Kauf nehmen.
Pensionskasse
Die Pensionskasse ist ein Durchführungsweg der betrieblichen
Altersversorgung und eine rechtlich selbstständige
Versorgungseinrichtung, die von einem oder mehreren
Unternehmen getragen werden. Arbeitnehmer sind Mitglieder
dieser Einrichtungen und können bis zu 2.520 Euro (2006) im
Jahr steuerfrei in die Kasse einzahlen. Pensionskassen
unterliegen wie Pensionsfonds der staatlichen Kontrolle
durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(Bafin).
Private Altersvorsorge
Wer seinen Lebensstandard im Alter auch nur annähernd
aufrechterhalten will, muss privat vorsorgen. Der so
genannte Generationenvertrag, auf dem das deutsche
Rentensystem aufbaut, hat die Grenzen seiner
Leistungsfähigkeit längst überschritten. Ursachen sind die
sinkende Geburtenrate, die hohe Arbeitslosigkeit, aber auch
die stetig steigende Lebenserwartung. Weil immer weniger
Beschäftigte eine wachsende zahl alter Menschen finanzieren
müssen, wurden im Rahmen der verschiedenen Rentenreformen
drastische Kürzungen der Rentenhöhe beschlossen.
Daher ist es unverzichtbar, die Möglichkeiten der betrieblichen und
der privaten Vorsorge auszuschöpfen. Um die private Vorsorge
zu erleichtern, hat der Staat verschiedene Förderungsmöglichkeiten geschaffen.
Versicherungsverträge bieten stabile und sichere Vorsorgelösungen. Private
Rentenversicherungen beispielsweise, sinnvoll um eine
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ergänzt, können
Versorgungslücken effizient schließen.
Private Rentenversicherung
Die private Rentenversicherung bietet ein lebenslanges
Einkommen im Alter, ganz gleich, wie alt der Versicherte
wird. Die Rente wird auch dann weiter gezahlt, wenn die Höhe
der Auszahlungen die der eingezahlten Beiträge überschritten
hat. Bei der privaten Rentenversicherung sammelt jeder
Versicherte sein Vorsorgekapital über die Laufzeit des
Vertrages an. Zusätzlich ist er durch die Gemeinschaft der
Versicherten geschützt.
Daher kann eine Rente in der vereinbarten Höhe garantiert werden. Die Versicherung bietet
keinen Schutz für den Todesfall an. Es kann aber vereinbart
werden, dass im Todesfall ein Teil der Rente an den
Hinterbliebenen Partner gezahlt wird. Außerdem kann die
private Rentenversicherung mit einer
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung gekoppelt werden.
Im Unterschied zu anderen Vorsorgeverträgen wird die private
Rentenversicherung im Rentenbezug nur mit einem geringen
Ertragsanteil versteuert. Im Alter von 65 Jahren liegt
dieser Ertragsanteil bei 18 Prozent der Rente. Das bedeutet,
nur 18 Prozent der Rente müssen individuell versteuert
werden. Eine private Rentenversicherung wendet sich
insbesondere an Alleinstehende (Singles), die etwas für die
Aufrechterhaltung ihres Lebensstandards im Rentenalter tun
möchten. Der Abschluss einer privaten Rentenversicherung ist
sehr einfach, weil eine nicht
erforderlich ist. Also: Auch Personen, für die aus
gesundheitlichen Gründen der Abschluss einer
Kapitallebensversicherung nicht in Frage kommt, können über
eine private Rentenversicherung für ihren Ruhestand
vorsorgen.lassen. Es gibt verschiedene Formen der privaten Rentenversicherung.
Die klassische Form ist die Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung. Hier
wird Kapital mit laufenden Beitragszahlungen angespart und
anschließend ab einem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt in
monatlichen Renten ausgezahlt. Der Versicherte hat die Wahl,
ob er die Beiträge monatlich, vierteljährlich, halbjährlich
oder jährlich zahlen möchte. Zusätzlich hat der
"Privat-Rentner" ein so genanntes Kapitalwahlrecht.
Zum Ablauf des Versicherungsvertrages kann er wählen, ob er
lieber eine lebenslange Rente beziehen oder einmalig einen
hohen Geldbetrag ausgezahlt bekommen möchte. Die
Kapitalabfindung muss bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Rentenbeginn beantragt werden.
Private Unfallversicherung
Die private Unfallversicherung zahlt unabhängig davon, wo
und wann sich ein Unfall ereignet. Im Gegensatz dazu ist die
gesetzliche Unfallversicherung nur bei Arbeits- und
Wegeunfällen zuständig. Mehr als 80 Prozent aller Unfälle
ereignen sich aber in der Freizeit, etwa im Haushalt oder
beim Sport. Die private Unfallversicherung zahlt eine Rente
oder einen einmaligen Betrag aus. Die Höhe der Leistung
richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme und dem Grad der Invalidität.
Ob auf dem Weg zur Arbeit, auf
der Baustelle, beim Renovieren, während des Frühjahrsputzes
oder in der Freizeit: Ein Unfall kann immer passieren. In
einigen Fällen erleidet der Verunglückte leichte
Verletzungen, in anderen kommt es zu schweren Beeinträchtigungen mit langjährigen Folgen.
Von einem Unfall spricht man dann, wenn der Versicherte
durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes
Ereignis, das so genannte Unfallereignis, Gesundheitsschäden
erleidet. Die private Unfallversicherung leistet in diesen
Fällen insbesondere dann, wenn der Unfall dauerhafte
körperliche oder geistige Beeinträchtigungen nach sich zieht oder zum Tod führt.
Ein solcher Unfall kann hohe finanzielle Belastungen nach
sich ziehen: Beispielsweise wenn die Wohnung oder das Auto
behindertengerecht umgebaut werden muss und Betreuungskosten
anfallen. Wer sich absichern möchte, sollte deshalb eine
private Unfallversicherung abschließen.
Sie zahlt dem Versicherten eine zuvor fest vereinbarte Summe – über die er
unabhängig von den tatsächlichen Kosten oder Einbußen frei verfügen kann.
Private Krankenversicherung
Arbeitnehmer, über der Beitragsbemessungsgrenze, also in der
Gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versicherte,
können sich ebenso wie Selbstständige und Beamte privat
krankenversichern. Die private Krankenversicherung ist vor
allem für Singles und kinderlose Paare interessant. Familien
mit Kindern sind oftmals in der gesetzlichen Kasse besser
aufgehoben. Für sie eignen sich private Zusatzversicherungen
als Ergänzung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Rechtsschutzversicherung
Diese Versicherung übernimmt das Kostenrisiko für Verfahren
vor Gericht, bei denen es um Auseinandersetzungen des
täglichen Lebens oder um arbeitsrechtliche Differenzen geht.
Besonders häufig wird sie bei Streitigkeiten im
Straßenverkehr in Anspruch genommen. Die
Rechtsschutzversicherung deckt die Kosten unter anderem für
den Anwalt, das Gericht, für Zeugen oder Sachverständige.
Die Erfahrung zeigt: Prozesse sind nicht immer vermeidbar
und die damit verbundenen Kosten unübersehbar. Doch so
mancher verzichtet auf sein gutes Recht, weil er das hohe
Kostenrisiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung
fürchtet. Kein Wunder: Ein Rechtsstreit, bei dem es nur um
5.000 Euro geht, kostet über zwei Instanzen selbst schon rund 5.000 Euro.
Besonders teuer wird es immer dann, wenn der
Schadenersatz für schwere Personenschäden, etwa die
Vollinvalidität eines Menschen, erstritten werden muss.
Überschreitet der Streitwert die Millionenmarke, sind
Prozesskostenrisiken zwischen 15.000 und mehr als 25.000 Euro keine Seltenheit.
Wer nicht nur Recht haben, sondern
sein Recht auch bekommen will, sollte eine
Rechtsschutzversicherung abschließen. Sie kann im Fall des
Falles eine wertvolle Hilfe sein und bietet dem Versicherten
die Gewissheit, sich sein Recht ohne finanzielle Risiken erstreiten zu können.
Riester-Rente
Die Riester-Rente wurde gezielt zur Förderung der privaten
Altersvorsorge entwickelt. Sie kann seit Januar 2002 von
Pflichtmitgliedern der gesetzlichen Rentenversicherung,
Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes in Anspruch genommen werden.
Wer Geld von seinen Nettobezügen
in einen solchen Vorsorgevertrag investiert, erhält direkte
Zulagen vom Staat und zusätzliche Steuervorteile.
Es muss ein Mindestbetrag eingezahlt werden, der bis 2008
schrittweise erhöht wird. Gewährt werden staatliche Zulagen
pro Person und pro Kind, die ebenfalls bis 2008 ansteigen.
Die Rentenreform 2002 hat das deutsche System der Altersversorgung grundlegend neu ausgerichtet.
Generell beruht die Altersversorgung weiter auf dem so genannten
„Drei-Säulen-System“ mit der gesetzlichen Rentenversicherung
als Hauptpfeiler sowie der betrieblichen und der privaten
Versorgung als weiteren Stützen. Um die gesetzliche
Rentenversicherung zu entlasten, haben die zweite und dritte
Säule jedoch deutlich mehr Bedeutung erhalten: Die Bürger
sollen mehr Eigenverantwortung für ihre Altersvorsorge übernehmen.
Die jeweils erwerbstätige Generation finanziert mit ihren Beiträgen das
Alterseinkommen der Rentnergeneration. Dieses so genannte
Umlageverfahren allein kann aber in Zukunft das heutige
Versorgungsniveau nicht mehr sicherstellen, weil sich durch
die niedrige Geburtenrate und die steigende Lebenserwartung
die Altersstruktur unserer Gesellschaft dramatisch
verändert: Im Jahr 2030 werden voraussichtlich auf einen
Rentner nur noch zwei Beitragszahler kommen. Einschnitte bei
der gesetzlichen Rentenversicherung sind daher unvermeidbar.
Hier setzt die Reform an. Sie soll das heutige
Rentenniveau und die derzeitigen Beitragssätze stabil
halten. Das Ziel ist außerdem, die Lasten der
Altersversorgung gerechter zwischen den Generationen zu verteilen.
Möglich wird dies dadurch, dass sich der einzelne Bürger
zusätzlich zu seiner gesetzlichen Rentenversicherung mit
einer betrieblichen oder privaten Altersversorgung
absichert. Diesen eigenverantwortlichen Aufbau eines
Altersvermögens unterstützt der Staat durch finanzielle
Förderung in Form von Zulagen und steuerlichen Vergünstigungen.
Risikolebensversicherung
Mit einer Risikolebensversicherung werden Hinterbliebene
abgesichert. Stirbt die versicherte Person, zahlt der
Versicherer die vertraglich vereinbarte Summe aus. Da bei
dieser Form der Lebensversicherung kein Kapital zur späteren
Altersvorsorge aufgebaut wird, sind die Beiträge besonders
günstig. Eine Risikolebensversicherung kann mit einem
Umwandlungsrecht in eine Kapitallebensversicherung versehen
werden. Mit einer Risikolebensversicherung kann das
Todesfallrisiko finanziell abgesichert werden. Sollte dem
Versicherungsnehmer etwas zustoßen, wird die bei
Vertragsabschluss vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen ausgezahlt.
Sozialversicherungen
Arbeitnehmer sind - im Gegensatz zu Selbstständigen,
Gewerbetreibenden, Beamten und Freiberuflern -
sozialversicherungspflichtig. Sie zahlen Beiträge zur Renten
- und Arbeitslosen, zur Kranken- und zur Pflegeversicherung,
die automatisch vom Gehalt einbehalten werden. In den
meisten Fällen ist der Schutz der Sozialversicherung nicht
ausreichend. Deshalb empfiehlt sich die genaue Prüfung der
persönlichen Ansprüche, um entsprechend privat zusätzlich
vorzusorgen.
Vermögenswirksame Leistungen
Die vermögenswirksamen Leistungen stehen vielen
Arbeitnehmern neben dem Gehalt zu. Sie betragen bis zu 40
Euro im Monat und dienen dazu, privates Vermögen für das
Alter zu bilden. Es sind unterschiedliche Anlageformen
möglich, die zum Teil staatlich gefördert werden.
Wohngebäudeversicherung
Eine wichtige Versicherung für Gebäudebesitzer. Sie deckt
Risiken durch Feuer und Leitungswasser, Sturm und Hagel ab.
Das Gebäude ist einschließlich aller fest eingebauten
Gegenstände versichert: Dazu gehören beispielsweise
Einbauküchen, fest verklebter Teppichboden, die
Heizungsanlage oder Sanitärinstallationen.
Wer ein Haus oder eine Wohnung besitzt, benötigt
außerdem eine Gebäudeversicherung. Sie deckt ebenfalls
Risiken durch Feuer und Leitungswasser sowie Sturm ab
Windstärke acht und Hagelschäden ab. Versichert ist das
Gebäude einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände.
Das kann zum Beispiel ein fest verklebter Teppichboden oder
eine Einbauküche sein. Aber auch Zentralheizungsanlagen und
Sanitärinstallationen zählen dazu.
Für
Sturmschäden kommen die Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherung auf. Ab Windstärke 8 herrscht
nach den Versicherungsbedingungen Sturm. Gebäudeschäden, die
z. B. durch umgefallene oder abgebrochene Bäume, Äste,
Schornsteine und Masten entstanden sind, ersetzt die
Wohngebäudeversicherung. Wenn der Sturm das Dach abgedeckt
oder Fensterscheiben eingedrückt hat, sind Folgeschäden, die
durch eindringende Niederschläge entstehen, ebenfalls
versichert. Für Gebäude, die sich noch im Bau befinden, ist
eine Bauleistungsversicherung notwendig. Sturmschäden an der
Wohnungseinrichtung werden von der Hausratversicherung
ersetzt. Hat ein Blitz in den Schornstein oder ins Mauerwerk
eingeschlagen, sind diese Blitzschäden über
die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Feuerschäden, die
durch einen Blitzeinschlag entstehen, sind gleichfalls
versichert.
Hagelschäden sind über die Wohngebäude-
und Hausratversicherung versichert, wenn beispielsweise
Wintergärten oder Fensterscheiben durch Hagel zerstört
werden. Dringt durch ein zerstörtes Fenster Regenwasser in
die Wohnung ein und werden Einrichtungsgegenstände
beschädigt, ist dies ein Fall für die Hausratversicherung.
Wurden Autos durch Hagel beschädigt, übernimmt die Teil-
oder Vollkaskoversicherung den Schaden.
Durch heftige Regenfälle wurden vielerorts Keller
überschwemmt. Was viele nicht wissen: Durch Starkregen verursachte Überschwemmungsschäden können mit einer Elementarschadenversicherung versichert werden,
die zusätzlich zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung
abgeschlossen wird. Überschwemmungsschäden am Auto sind im
Rahmen der Teil- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt.
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