Die Transportversicherung
Spediteur:
Ein Spediteur ist, wer die Versendung von Gütern
besorg, indem er z.B. den
Frachtführer und beauftragt, der den Transport ausführen soll ggfs.
Lagerungen und weitere speditionelle Leistungen wie z.B. Verpacken,
Kommissionieren, Verwiegen, zollamtliche Abwicklung durchführt.
Derjenige, der sich vertraglich lediglich verpflichtet, Güter zu
transportieren, ist immer Frachtführer.
Wenn der Spediteur selbst Frachtführer ist, kann das
transportspezifische Haftungsrisiko in die Speditionspolice
Integriert werden.
Fracht-Vermittler:
Der Fracht-Vermittler
vermittelt zwischen dem Anbieter von Frachtraum und dem
Versender
Der Frachtführer, der z.B. eine Leerfahrt vermeiden möchte, fragt
beim Frachtvermittler an, ob dieser einen Interessenten für die
entsprechende Strecke und den Laderaum hat.
Der Frachtvermittler sucht, oft auch durch eine Frachtenbörse
unterstützt, nach einem Kunden für den fraglichen Transportweg.
Hat er Erfolg, weist er lediglich die Gelegenheit zum Abschluss
eines Frachtvertrages zwischen den beiden Vertragspartnern nach,
indem er den Kontakt zwischen den beiden herstellt.
Er selbst schließt keinen Frachtvertrag ab, verpflichtet sich also
nicht zum Transport von Gütern. Ebenso wenig verpflichtet er sich
zur Organisation eines Transportes und ist damit auch nicht wie ein
Spediteur tätig.
In der Praxis wird der Begriff oft missverständlich verwendet. Viele
Unternehmer bezeichnen sich selbst als Frachtvermittler, obwohl sie
sich selbst zum Transport verpflichten, wobei sie den Transport
nicht selbst ausführen, sondern diesen an einen dritten Frachtführer
weitergeben.
Rechtlich sind sie dann aber selbst „vertraglicher Frachtführer“ und
eben kein Frachtvermittler
Die Hauptzweige der Transportversicherung umfassen vor allem die
Versicherung von Gütern, die über See, auf Binnengewässern, über
Land oder per Flugzeug transportiert werden.
Ob Maschinen,
Computer, Textilien, Weizen, Kohle, Stahl, Zement oder Autos:
Millionen Tonnen von Gütern sind täglich auf den Seewegen der Welt
unterwegs. Die Internationalen Handelsschifffahrtsrouten sind die
Highways der Globalisierung, denn nur dank des günstigen
Seetransports ist es möglich, Fertigungen weltweit zu verlagern.
Tausende Container unter und auf Decks von Schiffen mit der Größe
mehrerer Fußballfelder beherbergen immense Werte. Die hohen Schiffs-
und Ladungswerte erfordern bedarfsgerechten Versicherungsschutz
sowie häufig eine Risikostreuung über mehrere Versicherer.
Die
Transportversicherung umfasst nicht nur die Fähigkeit zur
kundenindividuellen Gestaltung des Versicherungsschutzes, sondern
vor allem Know-how über die Besonderheiten der Transportarten zu
Lande, in der Luft und auf See, die Eigenschaften der
Transportgüter, die Bauart von Transportmitteln, die Art der
Verpackung, Verladung, Verstauung und Lagerung von Gütern, Handling
und Organisation an den Umschlagplätzen und Lagerorten, über
Klimabedingungen während der Reise sowie über die politischen
Verhältnisse und die Sicherheitslage in den Transitländern.
Seetransportversicherung
Gegenstand der
Seetransportversicherung sind Sachschäden an den transportierten
Gütern. Gütertransporte können in Form von Einzelversicherungen
oder als laufende Versicherung – über General-, Pauschal- oder
Umsatzpolicen – versichert werden. Unterschieden wird zwischen
„voller Deckung" und „eingeschränkter Deckung". Bei ersterer trägt
der Versicherer das Risiko für alle Gefahren, denen die Güter
während der Dauer der Versicherung ausgesetzt sind – zumindest
sofern nichts anderes bestimmt ist. Es handelt sich also um eine
Allgefahrendeckung. Bei der eingeschränkten Deckung erstreckt sich
der Versicherungsschutz ausschließlich auf Unfälle der
Transportmittel, Einsturz von Lagergebäuden, Feuer, Höhere Gewalt,
Verlust bzw. Opferung durch schweres Wetter, beim Entladen,
Zwischenlagern und Verladen in Folge des Eintritts einer
versicherten Gefahr sowie auf den Totalverlust ganzer Güter beim Be-,
Um- oder Entladen. Gerade dabei sind die transportierten Güter
vielfältigen Gefahren ausgesetzt. Je nach Entfernung und
Transportweg erfährt das Transportgut meist mehrere Umladungen und
Zwischenlagerungen.
Nicht nur hochwertige
Güter wie Unterhaltungselektronik, Computer oder Textilien
verleiten zum Diebstahl, sondern auch die immer wertvolleren
Industriegüter wie z. B. Metalle. Ein „uraltes" aber inzwischen
wieder hochaktuelles Problem ist die Gefährdung von internationalen
Seewegen durch Piraterie Eine Transportversicherung ist allein
deshalb unerlässlich, weil die Haftung der Beförderer viel zu
gering ist, um einen Schaden ausreichend zu ersetzen.
Der
Versicherungsbeitrag bei der Seetransportversicherung richtet sich
nach der Versicherungssumme, der Deckungsform, der Transportart,
dem Geltungsbereich, der Reisedauer und nach den Regelung zum
Gefahrenübergang zwischen Verkäufer und Käufer. Üblicherweise
werden imaginäre Gewinne, in der Regel bis zehn Prozent, mitversichert
Warentransportversicherung
Nicht jedes Gut tritt eine Seereise an, für Transporte auf dem
Lande, auf Binnenflüssen und mit Luftfahrzeugen über Land gibt es
die Warentransportversicherung von Gütern. Die Deckungsumfänge sowie
die Art der Policen sind mit denen der Seetransportversicherung
vergleichbar.
Seekaskoversicherung
Die
Seekaskoversicherung gehört ebenfalls zu den Hauptzweigen der
Transportversicherung. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf
Totalverlust oder Teilschäden an Schiffen, die durch die Gefahren
der See verursacht werden, sowie auf Verschollenheit, Verfügung von
hoher Hand oder Piraterie. Im Unterschied zu anderen
Kaskodeckungen, wie z.B. für Kfz oder Maschinen, sieht die Seekasko
auch eine Haftpflichtdeckung für Drittschäden vor
(Kollisionsschäden). Kriegs- und politische Gefahren können gegen
Prämienzuschlag mitversichert werden.
Für die Kaskoprämie
ist die Klassifikation eines Schiffes von ausschlaggebender
Bedeutung, d. h. die durch internationale
Klassifikationsgesellschaften vorgenommene Beurteilung des
Qualitätszustandes des Schiffes. Außerdem spielen
Versicherungswert, Bauart, Ausrüstung, Fahrgebiet,
Verwendungszweck, Alter und Größe des Wasserfahrzeugs eine Rolle.
Aber auch die Flagge, unter der das Schiff fährt, ist ein wichtiges
Tarifierungsmerk mal erlaubt sie doch Rückschlüsse auf gesetzliche
Bestimmungen des Heimatlandes zur Schiffssicherheit sowie zur
Qualifikation der Besatzung. Entscheidend ist weiterhin die
Bereederung des Schiffes, weil die Reederei die Bemannung,
Ausrüstung und Inspektion verantwortet. Ein Verkauf des Schiffes
beendet deshalb auch regelmäßig den laufenden Versicherungsvertrag.
Binnen- und Flusskaskoversicherung
In der Binnen- und
Flusskaskoversicherung können neben Schiffen auch Schwimmbagger und
-krane sowie sonstige schwimmende Anlagen und Geräte, mit Ausnahme
von Luftkissenfahrzeugen, versichert werden. Deckungsumfänge und
Tarifierungskriterien ähneln denen der Seekaskoversicherung. Nach
den "Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung von
Flusskasko-Risiken" erstreckt sich der Versicherungsschutz auf alle
europäischen Binnengewässer.
Wassersport-Kaskoversicherung
Zunehmende Bedeutung
hat als Folge veränderter Freizeitgewohnheiten von Teilen der
Bevölkerung in jüngster Zeit die Wassersport-Kaskoversicherung
erlangt. Die „AVB Wassersport" sehen eine Allgefahrendeckung mit
den üblichen Ausschlüssen wie Verschulden des Versicherungsnehmers,
politische Risiken etc. vor. Der Versicherungsschutz erstreckt sich
auf das Fahrzeug, die Maschinenanlage, die technische Ausrüstung und
Zubehör sowie auf das Beiboot. Das Winterlager sowie
Überführungsfahrten sind mitversichert, persönliche Effekten können
in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden.
Für die Tarifierung
des Wassersport-Kaskovertrages sind vor allem die Bootsart (Segel-
oder Motorboot), der Geltungsbereich, der Zeitwert des Bootes sowie der gewünschte
Selbstbehalt von Bedeutung. Werftrisikoversicherung
Bau und Reparatur von
Schiffen wird mit der Werftrisikoversicherung abgesichert. Der
Schutz erstreckt sich nicht nur auf das Schiff, sondern auch auf die
Werftanlagen, den Stapellauf und die Probefahrten. Schäden durch
Konstruktionsfehler sind mitversichert.
Protection- and Indemnity-Versicherung
Bei der Protection-
and Indemnity- Versicherung handelt es sich um eine „Schutz-
und Entschädigungsdeckung", mit der mögliche Versicherungsprämien
Nachschusspflichten zur Deckung eines unerwartet hohen
Schadenbedarfs versichert werden können. Gegenstand sind vor allem
Haftpflichtansprüche wegen Verlustes und Beschädigung der Ladung,
bei Tod oder Verletzung Dritter, aus Kollisions- oder Umweltschäden.
Schadenprävention
Eine große Rolle bei
der Transportversicherung spielt die Schadenprävention. So gelten
beispielsweise 70 Prozent aller Schäden, die in oder mit Containern
auftreten, als vermeidbar. Fehlerhaftes Packen von Waren in
Hinterland durch Seeunerfahrene Versender oder Verpacker, Unkenntnis
über die Containerfähigkeit von Waren, Feuchte, Schimmel, Korrosion
und mangelnde Ladungssicherheit in Containern verursachen teure
Schäden und nicht selten spektakuläre Unfälle mit Gefahren für
Schiffe und Mannschaften.
Sicherheit für das
mobile Gewerbe
Vielfältige Sonder- und Nebensparten der Transportversicherung
dienen der Absicherung ganz unterschiedlicher Risiken in Handel,
Handwerk und Gewerbe.
Millionen Tonnen von
Gütern sind tagtäglich auf Autobahnen, auf Straßen oder
Schienenwegen unterwegs. Ohne die Dienste von Speditionen und
Transporteuren käme jede Wirtschaft binnen kurzer Zeit zum
Erliegen. Die Unternehmen sind darauf angewiesen, dass
Transportrisiken angemessen versichert sind, teilweise schreibt der
Gesetzgeber entsprechende Haftpflichtversicherungen vor
So beispielsweise für
Frachtführer, also jene Unternehmen, die ausschließlich die
Beförderung der Waren übernehmen. Sie haften für alle Schäden, die
bei der Beförderung im Inland mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen in
Verbindung mit dem Frachtvertrag auftreten – also Be- und
Entladeschäden, Diebstahl aus dem Fahrzeug oder des Fahrzeugs
inklusive der Fracht, Beschädigungen trotz sachgemäßer Verstauung
sowie Transportmittelunfall.
Vorgeschrieben ist
eine Regelhaftung für Verlust oder Beschädigung von 8,33
Sonderziehungsrechten (SZR) je Kilogramm, das sind rund 8,70 Euro.
Bei Bedarf kann diese Summe für innerdeutsche Transporte erhöht
werden, für grenzüberschreitende Transporte gelten generell 8,33
SZR. Die Beitragshöhe richtet sich nach dem Gesamtgewicht des
Fahrzeugs, der Art der transportierten Güter, dem Geltungsbereich,
nach der Anzahl der versicherten Fahrzeuge sowie nach der Höhe des
vereinbarten Selbstbehalts. Wie alle Haftpflichtversicherungen
kommen auch die Frachtführerhaftungspolicen nicht nur für Schäden
auf, sondern stellen auch eine passive Rechtsschutzversicherung
dar, indem die Versicherer unberechtigte Ansprüche auf eigene Kosten
abwehren.
Im Unterschied zu
Frachtführern, die ausschließlich die Beförderung durchführen,
organisieren Speditionen die Versendung von Gütern im Auftrag ihrer
Kunden. Sie wählen die Transportmittel aus, bestimmen die
Transportrouten und die Frachtführer, besorgen Zoll-, Lagerund
Frachtverträge und organisieren Verpackung und Kennzeichnung der
Güter. Die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen
verpflichten
Spediteure, die Haftungsrisiken aus diesen Tätigkeiten zu
versichern.
Die Haftung der Spediteure erstreckt sich auf
Beschädigung oder Verlust der Güter bis zu einer Grenze von 5 Euro
je Kilogramm. Das erweist sich in der Praxis oftmals als
Unterdeckung und zwar nicht nur in der Summe, sondern auch nach dem
Deckungsumfang. Deshalb liegt es in vielen Fällen im Interesse des
Auftraggebers, die Speditionsversicherung aufzustocken und/oder
durch Schadenversicherungen für Transport und Lagerung zu ergänzen.
Vielfach führt der Spediteur den Transport selbst durch, wodurch
sich Abgrenzungsprobleme zwischen Frachtführer- und Spediteurs-versicherung
ergeben
Der Wettbewerbs- und
Kostendruck im Speditionsgewerbe ist enorm. Weil die Globalisierung
zugleich viele Hersteller dazu zwingt, Tätigkeiten auszulagern,
übernehmen Spediteure zunehmend Aufgaben, die über die reine
Transportbesorgung im Auftrag der Kunden hinausgehen.
Beispielsweise die Organisation produktionsorientierter Logistikprozesse, „just in
time"-Lieferungen, Vorratshaltung, Warendispositionen, Montage von
Bauteilen, Etikettierungen etc. Damit weiten sich die
Haftungsspektren auch auf die Bereiche Hersteller-und Produkthaftung
aus, die durch Speditions- und Frachtführer-Policen nicht gedeckt
sind. Für diesen Bedarf haben die Versicherer spezielle
Logistik-Policen entwickelt.
Ungeachtet dessen stellt die Identifizierung von Schaden- und Haftungspotenzialen in
Speditionsbetrieben sowie die Besorgung des entsprechend
bedarfsgerechten Versicherungsschutzes eine der interessantesten
und anspruchsvollsten Aufgaben von Maklern mit Gewerbegeschäft dar.
Werte schützen
Spektakuläre Fälle von Überfällen auf Bankfilialen, Geldtransporter,
Sicherheitsdienste, Kuriere oder Juweliere rücken in regelmäßigen
Abständen auch eine andere Sparte der Transportversicherung ins
Licht der Öffentlichkeit: die Valoren-Versicherung. Sobald
besonders werthaltige Dinge wie Bargeld, Edelmetalle oder Edelsteine ihre sicheren Depots
verlassen, steigt das Risiko -und damit der Versicherungsbedarf für
Fälle von Raub und Diebstahl, aber auch bei Beschädigung oder
Vernichtung durch Feuer oder Transportmittelunfall. Valoren-Policen
gibt es als Bankvaloren Versicherungen für Risiken während des
Transports von Bargeld, Aktien, Wechseln, Wertdokumenten und
Edelmetallen, die im Auftrag von Kreditinstituten und
Industrieunternehmen durch Werttransportfirmen durchgeführt werden.
Für Juweliere, Uhren- und Schmuckhersteller sowie Edelsteinhändler schützt die
Bijouterie-Valorenversicherung die Wertgegenstände während des
Transports. Sind sie hingegen mit den Wertgegenständen selbst auf
Reisen, zum Beispiel auf Verkaufsveranstaltungen, bei Firmen- oder
Kundenbesuchen oder auf Messen, schützt die Reiselager-Versicherung
gegen Schäden durch Feuer, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Wasser,
Transportgefahren sowie gegen höhere Gewalt. Zu den
Valorenversicherungen gehört im Privatbereich auch die Versicherung
von Juwelen, Schmuck und Pelzsachen sowie Edelmetallen in Münz- oder
Barrenform gegen Abhandenkommen, Zerstörung und Beschädigung.
Die vielfältigen Risiken einer stark auf Arbeitsteilung fixierten Wirtschaft
erfordern vielfältige Transportversicherungen - so beispielsweise
die sogenannte Einheitsversicherung als verbundene Warentransport-
und Sachversicherung. Sie eignet sich für Unternehmen, die Produkte
dezentral in verschiedenen Stufen bearbeiten lassen wie
beispielsweise Textilveredler, Lederbekleidungshersteller oder
Wäschereien. Die versicherten Rohstoffe, Halb- und Fertigfabrikate
bleiben auch während der Bearbeitung in Fremdbetrieben, in Lagern
sowie auf den Transportwegen gegen die Risiken Brand, Blitzschlag,
Explosion, Einbruchdiebstahl, Raub und Leitungswasser versichert.
Bearbeitungsschäden können auf Wunsch eingeschlossen werden.
Für Unternehmen und Privatpersonen Einige Transportversicherungen sind speziell auf den
Bedarf von Gewerbetreibenden und Freiberuflern unterwegs
zugeschnitten. Dazu gehören beispielsweise die
Musterkollektionsversicherung für Handlungsreisende und Unternehmen
mit Produktverkauf im Außendienst, die Musterkollektionen gegen
Verlust und Beschädigung durch Transportmittelunfall,
Einbruchdiebstahl und Beraubung, Unterschlagung,Feuer, Witterungsschäden und höhere Gewalt versichert sowie die
Ausstellungsversicherung für Beschicker von Messen bzw. Ausstellungsteilnehmer.
Der Transportversicherung zuzurechnende Spezialsparten sind weiter die
Automatenversicherung für die Aufsteller und Betreiber von Innen-
und Außenautomaten, die Garderoben-Versicherung für Theater- und
Kinobetriebe sowie Veranstalter, die Kühlgut- und
Tiefkühlgutversicherung für den Groß- und Einzelhandel, die Jagd-
und Sportwaffenversicherung für Jäger, Förster und Waffensammler,
die Musikinstrumenten-Versicherung für Musiker, Orchester, Vereine,
Kapellen und Musikschulen sowie die Fotoapparate-Versicherung für Hobby- und Berufsfotografen.
Schließlich gehören zu den Transportversicherungen auch Sparten, die ausschließlich
oder überwiegend private Risiken absichern, wie
Camping-Versicherungen für Besitzer von Wohnwagen und Zelten auf
Dauer-Campingplätzen, die Reisegepäck-Versicherung - sowohl für
Privatpersonen als auch für Unternehmen mit Außendiensttätigkeit-sowie die Reisrücktrittskostenversicherung.
Bei den Transportversicherungen handelt es sich um eine Sparte,
deren Bedeutung für die Wirtschaft weit über das Beitragsvolumen
bzw. deren Anteil an den Gesamtbeitragseinnahmen der Schaden- und
Unfallversicherungen hinausgeht. Ihre Leistungen
tragen in jedem Einzelfall dazu bei, die Güterströme finanziell
gegen alltägliche Risiken abzusichern. Die wenigsten
Transportschäden sind spektakulär, sie können aber in ihren
Auswirkungen bzw. in der Summe für die versicherten Unternehmen
durchaus von erheblicher Bedeutung sein. Nicht selten sind es
individuelle Risikosituationen, für die es passende
Deckungskonzepte zu finden gilt. Das erfordert von den Vermittlern
Branchenkenntnisse bzw. die Bereitschaft, sich in die Materie
einzuarbeiten sowie leistungsstarke, kompetente und flexible
Versicherer, die sowohl bei der Produktgestaltung als auch bei der
Schadenregulierung in der Lage sein sollten sich auf die
Anforderungen ganz unterschiedlicher Branchen, Unternehmen und Betriebsgrößen einzustellen.