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Die Transportversicherung

Spediteur:

Ein Spediteur ist, wer die Versendung von Gütern besorg, indem er z.B. den Frachtführer und beauftragt, der den Transport ausführen soll ggfs. Lagerungen und weitere speditionelle Leistungen wie z.B. Verpacken, Kommissionieren, Verwiegen, zollamtliche Abwicklung durchführt.

Derjenige, der sich vertraglich lediglich verpflichtet, Güter zu transportieren, ist immer Frachtführer.

Wenn der Spediteur selbst  Frachtführer ist, kann das transportspezifische Haftungsrisiko in die Speditionspolice Integriert werden.


Fracht-Vermittler:

Der Fracht-Vermittler vermittelt zwischen dem Anbieter von Frachtraum  und dem Versender
Der Frachtführer, der z.B. eine Leerfahrt vermeiden möchte, fragt beim Frachtvermittler an, ob dieser einen Interessenten für die entsprechende Strecke und den Laderaum hat.
Der Frachtvermittler sucht, oft auch durch eine Frachtenbörse unterstützt, nach einem Kunden für den fraglichen Transportweg.

Hat er Erfolg, weist er lediglich die Gelegenheit zum Abschluss eines Frachtvertrages zwischen den beiden Vertragspartnern nach, indem er den Kontakt zwischen den beiden herstellt.

Er selbst schließt keinen Frachtvertrag ab, verpflichtet sich also nicht zum Transport von Gütern. Ebenso wenig verpflichtet er sich zur Organisation eines Transportes und ist damit auch nicht wie ein Spediteur tätig.

In der Praxis wird der Begriff oft missverständlich verwendet. Viele Unternehmer bezeichnen sich selbst als Frachtvermittler, obwohl sie sich selbst zum Transport verpflichten, wobei sie den Transport nicht selbst ausführen, sondern diesen an einen dritten Frachtführer weitergeben.
Rechtlich sind sie dann aber selbst „vertraglicher Frachtführer“ und eben kein Frachtvermittler

Die Hauptzweige der Transportversicherung umfassen vor allem die Versicherung von Gütern, die über See, auf Binnengewässern, über Land oder per Flugzeug transportiert werden.

Ob Maschinen, Computer, Textilien, Weizen, Kohle, Stahl, Zement oder Autos: Millionen Tonnen von Gütern sind täglich auf den Seewegen der Welt unterwegs. Die Internationalen Handelsschifffahrtsrouten sind die Highways der Globalisierung, denn nur dank des günstigen Seetransports ist es möglich, Fertigungen weltweit zu verlagern. Tausende Container unter und auf Decks von Schiffen mit der Größe mehrerer Fußballfelder beherbergen immense Werte. Die hohen Schiffs- und Ladungswerte erfordern bedarfsgerechten Versicherungsschutz sowie häufig eine Risikostreuung über mehrere Versicherer.

Die Transportversicherung umfasst nicht nur die Fähigkeit zur kundenindividuellen Gestaltung des Versicherungsschut­zes, sondern vor allem Know-how über die Besonderheiten der Transportarten zu Lande, in der Luft und auf See, die Eigenschaften der Transportgüter, die Bauart von Transportmitteln, die Art der Verpackung, Verladung, Verstauung und Lagerung von Gütern, Handling und Organisation an den Umschlagplätzen und Lagerorten, über Klimabedingun­gen während der Reise sowie über die politischen Verhältnisse und die Sicher­heitslage in den Transitländern.

Seetransportversicherung

Gegenstand der Seetransportversicherung sind Sachschäden an den trans­portierten Gütern. Gütertransporte kön­nen in Form von Einzelversicherungen oder als laufende Versicherung – über General-, Pauschal- oder Umsatzpoli­cen – versichert werden. Unterschieden wird zwischen „voller Deckung" und „eingeschränkter Deckung". Bei ersterer trägt der Versicherer das Risiko für alle Gefahren, denen die Güter während der Dauer der Versicherung ausgesetzt sind – zumindest sofern nichts anderes bestimmt ist. Es handelt sich also um eine Allgefahrendeckung. Bei der einge­schränkten Deckung erstreckt sich der Versicherungsschutz ausschließlich auf Unfälle der Transportmittel, Einsturz von Lagergebäuden, Feuer, Höhere Gewalt, Verlust bzw. Opferung durch schweres Wetter, beim Entladen, Zwischenlagern und Verladen in Folge des Eintritts einer versicherten Gefahr sowie auf den Total­verlust ganzer Güter beim Be-, Um- oder Entladen. Gerade dabei sind die trans­portierten Güter vielfältigen Gefahren ausgesetzt. Je nach Entfernung und Transportweg erfährt das Transportgut meist mehrere Umladungen und Zwischenlagerungen.

Nicht nur hochwertige Güter wie Unterhaltungselektronik, Computer oder Tex­tilien verleiten zum Diebstahl, sondern auch die immer wertvolleren Indust­riegüter wie z. B. Metalle. Ein „uraltes" aber inzwischen wieder hochaktuelles Problem ist die Gefährdung von internationalen Seewegen durch Piraterie Eine Transportversicherung ist allein deshalb unerlässlich, weil die Haftung der Beförderer viel zu gering ist, um einen Scha­den ausreichend zu ersetzen.

Der Versicherungsbeitrag bei der Seetransportversicherung richtet sich nach der Versicherungssumme, der De­ckungsform, der Transportart, dem Gel­tungsbereich, der Reisedauer und nach den Regelung zum Gefahrenübergang zwischen Verkäufer und Käufer. Übli­cherweise werden imaginäre Gewinne, in der Regel bis zehn Prozent, mit­versichert

Warentransportversicherung

Nicht jedes Gut tritt eine Seereise an, für Transporte auf dem Lande, auf Binnenflüssen und mit Luftfahrzeugen über Land gibt es die Warentransportversicherung von Gütern. Die Deckungsumfänge sowie die Art der Policen sind mit denen der Seetransportversicherung vergleichbar.

Seekaskoversicherung

Die Seekaskoversicherung gehört eben­falls zu den Hauptzweigen der Trans­portversicherung. Der Versicherungs­schutz erstreckt sich auf Totalverlust oder Teilschäden an Schiffen, die durch die Gefahren der See verursacht werden, sowie auf Verschollenheit, Verfügung von hoher Hand oder Piraterie. Im Unterschied zu anderen Kaskodeckungen, wie z.B. für Kfz oder Maschinen, sieht die Seekasko auch eine Haftpflichtdeckung für Drittschäden vor (Kollisionsschäden). Kriegs- und politische Gefahren können gegen Prämienzuschlag mitversichert werden.

Für die Kaskoprämie ist die Klassifikation eines Schiffes von ausschlaggeben­der Bedeutung, d. h. die durch internationale Klassifikationsgesellschaften vorgenommene Beurteilung des Qualitätszustandes des Schiffes. Außerdem spielen Versicherungswert, Bauart, Ausrüstung, Fahrgebiet, Verwendungszweck, Alter und Größe des Wasserfahrzeugs eine Rolle. Aber auch die Flagge, unter der das Schiff fährt, ist ein wichtiges Tari­fierungsmerk mal erlaubt sie doch Rückschlüsse auf gesetzliche Bestimmungen des Heimatlandes zur Schiffssicherheit sowie zur Qualifikation der Besatzung. Entscheidend ist weiterhin die Bereede­rung des Schiffes, weil die Reederei die Bemannung, Ausrüstung und Inspektion verantwortet. Ein Verkauf des Schiffes beendet deshalb auch regelmäßig den laufenden Versicherungsvertrag.

Binnen- und Flusskaskoversicherung

In der Binnen- und Flusskaskoversi­cherung können neben Schiffen auch Schwimmbagger und -krane sowie sons­tige schwimmende Anlagen und Geräte, mit Ausnahme von Luftkissenfahrzeugen, versichert werden. Deckungsum­fänge und Tarifierungskriterien ähneln denen der Seekaskoversicherung. Nach den "Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung von Flusskasko-Risiken" erstreckt sich der Versicherungsschutz auf alle europäischen Binnengewässer.

Wassersport-Kaskoversicherung

Zunehmende Bedeutung hat als Folge veränderter Freizeitgewohnheiten von Teilen der Bevölkerung in jüngster Zeit die Wassersport-Kaskoversicherung er­langt. Die „AVB Wassersport" sehen eine Allgefahrendeckung mit den üblichen Ausschlüssen wie Verschulden des Versi­cherungsnehmers, politische Risiken etc. vor. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf das Fahrzeug, die Maschinenanlage, die technische Ausrüstung und Zubehör sowie auf das Beiboot. Das Winterlager sowie Überführungsfahrten sind mitversichert, persönliche Effekten können in den Versicherungsschutz ein­geschlossen werden. Für die Tarifierung des Wassersport-Kaskovertrages sind vor allem die Bootsart (Segel- oder Motorboot), der Geltungsbereich, der Zeitwert des Bootes sowie der gewünschte Selbstbehalt von Bedeutung. Werftrisikoversicherung

Bau und Reparatur von Schiffen wird mit der Werftrisikoversicherung abge­sichert. Der Schutz erstreckt sich nicht nur auf das Schiff, sondern auch auf die Werftanlagen, den Stapellauf und die Probefahrten. Schäden durch Konstruktionsfehler sind mitversichert.

Protection- and Indemnity-Versicherung

Bei der Protection- and Indemnity- Versicherung handelt es sich um eine „Schutz- und Entschädigungsdeckung", mit der mögliche Versicherungsprämien­ Nachschusspflichten zur Deckung eines unerwartet hohen Schadenbedarfs versichert werden können. Gegenstand sind vor allem Haftpflichtansprüche wegen Verlustes und Beschädigung der Ladung, bei Tod oder Verletzung Dritter, aus Kollisions- oder Umweltschäden.

Schadenprävention

Eine große Rolle bei der Transportversicherung spielt die Schadenprävention. So gelten beispielsweise 70 Prozent aller Schäden, die in oder mit Containern auftreten, als vermeidbar. Fehlerhaftes Pa­cken von Waren in Hinterland durch Seeunerfahrene Versender oder Verpacker, Unkenntnis über die Containerfähigkeit von Waren, Feuchte, Schimmel, Korrosion und mangelnde Ladungssicherheit in Containern verursachen teure Schäden und nicht selten spektakuläre Unfälle mit Gefahren für Schiffe und Mannschaften.

Sicherheit für das mobile Gewerbe

Vielfältige Sonder- und Nebensparten der Transportversicherung dienen der Absicherung ganz unterschiedlicher Risiken in Handel, Handwerk und Gewerbe.

Millionen Tonnen von Gütern sind tag­täglich auf Autobahnen, auf Straßen oder Schienenwegen unterwegs. Ohne die Dienste von Speditionen und Transporteu­ren käme jede Wirtschaft binnen kurzer Zeit zum Erliegen. Die Unternehmen sind darauf angewiesen, dass Transportrisiken angemessen versichert sind, teilweise schreibt der Gesetzgeber entsprechende Haftpflichtversicherungen vor

So beispielsweise für Frachtführer, also jene Unternehmen, die ausschließlich die Beförderung der Waren überneh­men. Sie haften für alle Schäden, die bei der Beförderung im Inland mit Fahr­zeugen über 3,5 Tonnen in Verbindung mit dem Frachtvertrag auftreten – also Be- und Entladeschäden, Diebstahl aus dem Fahrzeug oder des Fahrzeugs inklu­sive der Fracht, Beschädigungen trotz sachgemäßer Verstauung sowie Trans­portmittelunfall.

Vorgeschrieben ist eine Regelhaftung für Verlust oder Beschädigung von 8,33 Sonderziehungsrechten (SZR) je Kilogramm, das sind rund 8,70 Euro. Bei Bedarf kann diese Summe für innerdeutsche Trans­porte erhöht werden, für grenzüber­schreitende Transporte gelten generell 8,33 SZR. Die Beitragshöhe richtet sich nach dem Gesamtgewicht des Fahr­zeugs, der Art der transportierten Güter, dem Geltungsbereich, nach der Anzahl der versicherten Fahrzeuge sowie nach der Höhe des vereinbarten Selbstbehalts. Wie alle Haftpflichtversicherungen kom­men auch die Frachtführerhaftungspoli­cen nicht nur für Schäden auf, sondern stellen auch eine passive Rechtsschutz­versicherung dar, indem die Versicherer unberechtigte Ansprüche auf eigene Kosten abwehren.

Im Unterschied zu Frachtführern, die ausschließlich die Beförderung durch­führen, organisieren Speditionen die Versendung von Gütern im Auftrag ihrer Kunden. Sie wählen die Transportmittel aus, bestimmen die Transportrouten und die Frachtführer, besorgen Zoll-, Lager­und Frachtverträge und organisieren Verpackung und Kennzeichnung der Güter. Die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen verpflichten Spediteure, die Haftungsrisiken aus diesen Tätigkeiten zu versichern.
Die Haftung der Spediteure erstreckt sich auf Beschädigung oder Verlust der Güter bis zu einer Grenze von 5 Euro je Kilogramm. Das erweist sich in der Praxis oftmals als Unterdeckung und zwar nicht nur in der Summe, sondern auch nach dem De­ckungsumfang. Deshalb liegt es in vielen Fällen im Interesse des Auf­traggebers, die Spedi­tionsversicherung aufzu­stocken und/oder durch Schadenversicherungen für Transport und Lagerung zu ergänzen. Vielfach führt der Spediteur den Transport selbst durch, wodurch sich Abgrenzungsprobleme zwischen Frachtführer- und Spediteurs-versicherung ergeben

Der Wettbewerbs- und Kostendruck im Speditionsgewerbe ist enorm. Weil die Globalisierung zugleich viele Hersteller dazu zwingt, Tätigkeiten auszulagern, übernehmen Spediteure zunehmend Aufgaben, die über die reine Transportbesorgung im Auf­trag der Kunden hinausgehen.

Beispielsweise die Organisation produktionsorientierter Logistikprozesse, „just in time"-Lieferungen, Vorratshaltung, Warendispositionen, Montage von Bauteilen, Etikettierungen etc. Damit weiten sich die Haftungsspektren auch auf die Bereiche Hersteller-und Produkthaftung aus, die durch Speditions- und Frachtführer-Policen nicht gedeckt sind. Für diesen Bedarf haben die Versicherer spezielle Logistik-Policen entwickelt.

Ungeachtet dessen stellt die Identifizie­rung von Schaden- und Haftungspoten­zialen in Speditionsbetrieben sowie die Besorgung des entsprechend bedarfsge­rechten Versicherungsschutzes eine der interessantesten und anspruchsvollsten Aufgaben von Maklern mit Gewerbege­schäft dar.

Werte schützen

Spektakuläre Fälle von Überfällen auf Bankfilialen, Geldtransporter, Sicherheitsdienste, Kuriere oder Juweliere rücken in regelmäßigen Abständen auch eine andere Sparte der Transportversicherung ins Licht der Öffentlichkeit: die Valoren-Versicherung. Sobald besonders werthaltige Dinge wie Bargeld, Edelmetalle oder Edelsteine ihre siche­ren Depots verlassen, steigt das Risiko -und damit der Versicherungsbedarf für Fälle von Raub und Diebstahl, aber auch bei Beschädigung oder Vernichtung durch Feuer oder Transportmittelunfall. Valoren-Policen gibt es als Bankvaloren­ Versicherungen für Risiken während des Transports von Bargeld, Aktien, Wechseln, Wertdokumenten und Edelmetallen, die im Auftrag von Kreditinstituten und Industrieunternehmen durch Werttransportfirmen durchgeführt werden.

Für Juweliere, Uhren- und Schmuckher­steller sowie Edelsteinhändler schützt die Bijouterie-Valorenversicherung die Wert­gegenstände während des Transports. Sind sie hingegen mit den Wertgegen­ständen selbst auf Reisen, zum Beispiel auf Verkaufsveranstaltungen, bei Firmen- oder Kundenbesuchen oder auf Mes­sen, schützt die Reiselager-Versicherung gegen Schäden durch Feuer, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Wasser, Transportge­fahren sowie gegen höhere Gewalt. Zu den Valorenversicherungen gehört im Privatbereich auch die Versicherung von Juwelen, Schmuck und Pelzsachen sowie Edelmetallen in Münz- oder Barrenform gegen Abhandenkommen, Zerstörung und Beschädigung.

Die vielfältigen Risiken einer stark auf Arbeitsteilung fixierten Wirtschaft erfor­dern vielfältige Transportversicherun­gen - so beispielsweise die sogenannte Einheitsversicherung als verbundene Warentransport- und Sachversicherung. Sie eignet sich für Unternehmen, die Produkte dezentral in verschiedenen Stufen bearbeiten lassen wie beispielsweise Textilveredler, Lederbekleidungsher­steller oder Wäschereien. Die versicher­ten Rohstoffe, Halb- und Fertigfabrikate bleiben auch während der Bearbeitung in Fremdbetrieben, in Lagern sowie auf den Transportwegen gegen die Risiken Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruch­diebstahl, Raub und Leitungswasser ver­sichert. Bearbeitungsschäden können auf Wunsch eingeschlossen werden.

Für Unternehmen und Privatpersonen Einige Transportversicherungen sind speziell auf den Bedarf von Gewerbetreibenden und Freiberuflern un­terwegs zugeschnitten. Dazu gehören beispielsweise die Musterkollektionsversicherung für Handlungsreisende und Unternehmen mit Produktverkauf im Außendienst, die Musterkollektionen gegen Verlust und Beschädigung durch Transportmittelunfall, Einbruchdieb­stahl und Beraubung, Unterschlagung,Feuer, Witterungsschäden und höhere Gewalt versichert sowie die Ausstellungsversicherung für Beschicker von Messen bzw. Ausstellungsteilnehmer.

Der Transportversicherung zuzurechnen­de Spezialsparten sind weiter die Auto­matenversicherung für die Aufsteller und Betreiber von Innen- und Außenautoma­ten, die Garderoben-Versicherung für Theater- und Kinobetriebe sowie Veranstalter, die Kühlgut- und Tiefkühlgutversicherung für den Groß- und Einzelhandel, die Jagd- und Sportwaffenversicherung für Jäger, Förster und Waffensammler, die Musikinstrumenten-Versicherung für Musiker, Orchester, Vereine, Kapellen und Musikschulen sowie die Fotoappa­rate-Versicherung für Hobby- und Berufsfotografen.

Schließlich gehören zu den Transport­versicherungen auch Sparten, die aus­schließlich oder überwiegend private Risiken absichern, wie Camping-Versi­cherungen für Besitzer von Wohnwagen und Zelten auf Dauer-Campingplätzen, die Reisegepäck-Versicherung - sowohl für Privatpersonen als auch für Unterneh­men mit Außendiensttätigkeit-sowie die Reisrücktrittskostenversicherung.

Bei den Transportversicherungen han­delt es sich um eine Sparte, deren Be­deutung für die Wirtschaft weit über das Beitragsvolumen bzw. deren Anteil an den Gesamtbeitragseinnahmen der Schaden- und Unfallversicherungen hinausgeht. Ihre Leistungen tragen in jedem Einzel­fall dazu bei, die Güterströme finanziell gegen alltägliche Risiken abzusichern. Die wenigsten Transportschäden sind spektakulär, sie können aber in ihren Auswirkungen bzw. in der Summe für die ver­sicherten Unternehmen durchaus von erheblicher Bedeutung sein. Nicht selten sind es individuelle Risikosituationen, für die es passende Deckungskonzepte zu finden gilt. Das erfordert von den Vermittlern Branchenkenntnisse bzw. die Bereitschaft, sich in die Materie einzuar­beiten sowie leistungsstarke, kompetente und flexible Versicherer, die sowohl bei der Produktgestaltung als auch bei der Schadenregulierung in der Lage sein sollten sich auf die Anforderungen ganz un­terschiedlicher Branchen, Unternehmen und Betriebsgrößen einzustellen.