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Die Gesundheitsreform 2009


8,5 Millionen Menschen sind in der privaten Krankenversicherung (PKV) krankenversichert. Für sie treten einige Änderungen durch die Gesundheitsreform zum 1.1.2009 in Kraft. Das wirft einige Fragen auf.

Seit Januar 2009 muss jede Person krankenversichert sein. Wird diese Pflicht nicht erfüllt, ist für diese Zeit der Nichtversicherung zusätzlich zum Beitrag ein einmaliger Zuschlag zu entrichten.
Abzusichern ist mindestens die ambulante und stationäre Heilbehandlung. Hierbei darf ein Selbstbehalt bis zur Höhe von jährlich 5.000 EUR vereinbart werden. Sie können sich auch im neuen PKV-Basistarif oder in anderen PKV-Tarifen versichern. Wer sich zu spät – zum Beispiel erst im Krankheitsfall – versichert, muss Prämienzuschläge nachzahlen. Eine bereits vor dem 1. April 2007 abgeschlossene und noch bestehende Versicherung erfüllt die Versicherungspflicht automatisch.

Eine vergleichbare Versicherungspflicht besteht bereits seit April 2007 in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Menschen, die in der GKV versichert waren, bevor sie ihren Versicherungsschutz verloren haben, müssen sich seither wieder gesetzlich krankenversichern. Der Gesetzgeber verfolgt damit das Ziel, dass es in Deutschland keine Bürger gibt, die ohne Krankenversicherungsschutz sind. Wegen ihrer oft schlechten Zahlungsmoral sind diese "Rückkehrer" bei den Kassen bzw. Versicherern allerdings nicht sehr gerne gesehen. Dennoch müssen sie kraft Gesetzes ohne Bedingungen aufgenommen werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen definitiv erfüllt sind.

Künftig nahtloser Versicherungsschutz 

Wer seine private Krankenversicherung kündigt, muss künftig den Abschluss eines neuen Vertrags nachweisen, damit ein nahtloser Versicherungsschutz gewährleistet ist. Eine Kündigung durch den Versicherer ist ausgeschlossen. Das gilt auch im Falle ausstehender Beiträge. Wer nicht zahlt, erhält aber für den entsprechenden Zeitraum nur noch unaufschiebbare Leistungen. Zum Beispiel die Behandlung akuter Erkrankungen oder Schmerzzustände sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft. Außerdem sind für nicht bezahlte Beiträge Säumniszuschläge nachzuentrichten.

Der PKV-Basistarif - ein für alle zugänglicher "Sozialtarif"

Jede PKV muss ab 1. Januar 2009 neben den bestehenden Tarifen einen Basistarif anbieten. Er steht allen neu PKV-Versicherten und freiwillig GKV-Versicherten für die Dauer von sechs Monaten sowie Personen ohne Versicherungsschutz offen, die früher PKV-versichert waren oder der PKV zuzuordnen sind. Unter bestimmten Voraussetzungen steht der Tarif auch denjenigen offen, die einen PKV-Vertrag bereits vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen haben.

Dabei besteht Abschlusszwang. Das bedeutet: Berechtigte, die sich in diesem Tarif versichern wollen, dürfen von dem einzelnen Versicherungsunternehmen nicht abgewiesen werden. Auch dürfen keine Zuschläge wegen eines erhöhten gesundheitlichen Risikos erhoben oder Leistungsausschlüsse vereinbart werden.

Leistungen im Basistarif vergleichbar mit der GKV

Der Basistarif orientiert sich im Leistungsumfang am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Prämie darf den jeweiligen GKV-Höchstbeitrag (derzeit rund 500 EUR) nicht überschreiten. Kann jemand die Prämie nicht bezahlen, weil er finanziell hilfebedürftig ist, wird die Prämie halbiert. Ist auch das zu viel, kann der Versicherte Zuschüsse vom Träger der Grundsicherung bekommen.

Übertragbarkeit der Alterungsrückstellungen

Die Versicherten können künftig einen Teil ihrer Alterungsrückstellungen beim Wechsel in ein anderes Unternehmen mitnehmen (sogenannte Portabilität von Alterungsrückstellungen). Sie werden dann in der neuen Versicherung im Umfang eines Basistarifs so gestellt, als ob sie dort in dem Alter eingetreten wären, in dem sie den ursprünglichen Versicherungsvertrag beim alten Unternehmen abgeschlossen haben. Konkret gibt es folgende neuen Wechselmöglichkeiten, bei denen ein Teil der Alterungsrückstellungen mitgenommen werden kann: 

Neuversicherte, die ab 1. Januar 2009 eine private Krankenversicherung abschließen, können uneingeschränkt wechseln. Eine Aufnahmepflicht durch ein anderes Versicherungsunternehmen besteht aber nur beim Basistarif.

Wer bereits privat krankenversichert ist, kann zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni 2009 in den Basistarif jedes anderen privaten Versicherungsunternehmens wechseln.

Bereits vor dem 1. Januar 2009 privat Versicherte können unabhängig von der sechsmonatigen Wechselmöglichkeit in den Basistarif ihres Unternehmens wechseln, wenn sie das 55. Lebensjahr vollendet haben. Dasselbe gilt für Bezieher einer gesetzlichen Rente oder einer Beamtenpension oder aber bei finanzieller Hilfebedürftigkeit.

Nichtversicherte, die vor deren Verlust zuletzt Mitglied einer privaten Krankenkasse waren, müssen vom 1. Januar 2009 an in diese zurück - die sonst übliche Gesundheitsprüfung entfällt. Wer als zuletzt einer PKV angehörender Bürger ab 2009 keinen Versicherungsschutz nachweisen kann, muss bei Entdeckung einen Strafzuschlag zahlen, der sich auf mehrere tausend Euro summieren kann. Darauf weist die Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig hin.

100.000 Menschen ohne Krankenkasse - trotz der neuen Gesetze

In Deutschland leben den Angaben zufolge noch 100.000 Menschen ohne Krankenversicherung. Die Betroffenen können sich beispielsweise bei der privaten Versicherung im neuen Basistarif versichern. Dieser darf 2009 monatlich nicht höher sein als rund 570 EUR - dies entspricht dem Höchstbeitrag in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Der Beitrag kann durch eine Selbstbeteiligung für den Krankheitsfall gesenkt werden. Eine Verpflichtung, auch die Zahnarzt-Behandlung abzusichern, besteht dagegen nicht.

Strafzuschlag der PKV für spätentschlossene Rückkehrer

Der Strafzuschlag bei Missachtung der Versicherungspflicht beträgt einen Monatsbeitrag für jeden Monat der Nichtversicherungszeit. Dies gilt, wenn ein Verstoß in den ersten Monaten 2009 entdeckt wird. Bei Entdeckung nach einem Jahr wird für jeden nicht versicherten Monat ein Sechstel des Beitrags fällig. Kann überhaupt nicht mehr ermittelt werden, wie lange kein Versicherungsschutz bestand, gehen die Kassen von fünf Jahren aus.


Mit dem verabschiedeten „GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz“ kommen auf gesetzlich und privat Versicherte viele Veränderungen zu. Hier haben wir Ihnen einige Fragen & Antworten zusammengestellt, die insbesondere für privat Versicherte von Bedeutung sind

Krankengeld-Wahltarife für Selbstständige in der GKV: Eine riskante Rechnung mit vielen Unbekannten

 

Zum 1. Januar 2009 verlieren Selbständige ihren Anspruch auf Krankengeld, wenn sie freiwillig gesetzlich versichert sind. Diese Leistungskürzung hat die Große Koalition weitgehend stillschweigend mit der letzten Gesundheitsreform beschlossen.

 

Um diese plötzliche Versicherungslücke zu schließen, können Selbstständige künftig einen Krankengeld-Wahltarif bei einer gesetzlichen Krankenkasse abschließen. Entsprechende Angebote sollten aber genau geprüft werden:

a) Der Versicherte bindet sich mit diesem neuen Wahltarif drei Jahre an seine Krankenkasse. In dieser Zeit müsste der „Wahltarif-Wähler“ eine von seiner Kasse gegebenenfalls erhobene Zusatzprämie ebenso hinnehmen wie eventuelle Leistungskürzungen. Zudem besteht das Risiko, dass während dieser Zeit ein Wechsel in die PKV komplett ausgeschlossen wird.

b) Angesichts der Einführung des Gesundheitsfonds zum 1. Januar 2009 könnte sich der Verbleib in der GKV als teure Entscheidung erweisen. Schätzungen vermuten den GKV-Einheitssatz eher über als unter 15 Prozent.

c) Jede Krankenkasse bestimmt individuell nach Mitgliederstruktur, Nachfrage und Bedarfslage ihren eigenen Wahltarif. Dabei müssen die Krankengeldzahlungen vollständig durch die erzielten Prämien finanziert werden. Trägt sich der Tarif nicht selbst, darf er im Ernstfall geschlossen werden. Der Versicherte stünde dann völlig den benötigten Versicherungsschutz da.

 

Es steht kleingedruckt auf Seite 438 des Bundesgesetzblattes, mit dem das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz verkündet wurde – doch es hat massive Auswirkungen auf Millionen Menschen in Deutschland. In Absatz  2 heißt es: „Keinen Anspruch auf Krankengeld haben (...) hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige (...).“
Anders formuliert: Mit der Gesundheitsreform zum 1.1.2009 verlieren Selbstständige ihren Anspruch auf Krankengeld, wenn sie freiwillig gesetzlich versichert sind

Was verbirgt sich hinter dem Basistarif?

 

Weniger Leistung:
Auch der gewohnte Versicherungsschutz als Privatpatient entfällt, da der Basistarif auf das Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenkasse beschränkt ist.

Mindestverweildauer:
Bei einem Wechsel sitzen Sie mindestens 18 Monate im Basistarif fest. Vor Ablauf dieser Frist geht der mitgebrachte Übertragungswert verloren.

Eingeschränkte Mitgabefähigkeit

 Nach dem Ablauf der Mindestverweildauer kann der Kunde mit seinem Übertragungswert entweder in den Volltarif der neuen Gesellschaft wechseln oder diese in den Basistarif einer weiteren Gesellschaft mitnehmen. Wechselt er danach erneut aus dem Volltarif in den Basistarif oder möchte vom Basistarif in den Volltarif der dritten Gesellschaft, kann der Übertragungswert nicht mehr mitgenommen werden.
Das bisherige Vollversicherungsangebot der PKV-Unternehmen wird ab 2009 um einen Basistarif erweitert, den alle privaten Krankenversicherer anbieten. Seine genaue Ausgestaltung ist derzeit noch offen. Der Basistarif steht den bisher Nicht-Versicherten sowie den freiwilligen Mitgliedern der GKV innerhalb bestimmter Fristen offen. Daneben können bereits PKV-Versicherte im 1. Halbjahr 2009 in den Basistarif des eigenen oder eines anderen PKV-Unternehmens wechseln – unter teilweiser Anrechnung der Alterungsrückstellung. Ein späterer Wechsel von bereits PKV-Versicherten in den Basistarif des eigenen Unternehmens ist bei Hilfebedürftigkeit, ab Alter 55 oder für Rentner möglich.

Der Basistarif ist allerdings keine „echte“ Alternative zum bisherigen PKV-Angebot. Es handelt sich vielmehr um eine Grundabsicherung, die mit der GKV vergleichbar ist. Die Leistungen sind nicht garantiert und können daher jederzeit vom Gesetzgeber verändert werden.

Da es im Basistarif keine Beitragszuschläge gibt, muss das Risiko von Vorerkrankungen von allen Versicherten des Basistarifs getragen werden. Dies wird sich ungünstig auf die Beitragshöhe auswirken. Sie ist allerdings auf den Höchstbeitrag in der GKV begrenzt sein (ab 2008: 532,80 €). Bei anerkannter Hilfebedürftigkeit kann sich der Beitrag halbieren. Berlin (Reuters) - Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung steigt im nächsten Jahr auf das Rekordniveau von 15,5 Prozent.

Das Kabinett gab am Mittwoch in Berlin endgültig grünes Licht für die vom Gesundheitsministerium erarbeitete Verordnung. Für mehr als 90 Prozent der gesetzlich Versicherten wird die Krankenversicherung mit dem Start des Gesundheitsfonds zum 1. Januar 2009 damit teurer - im Schnitt um gut 100 Euro im Jahr. Gesundheitsministerin Ulla Schmidt sagte, mit der Entscheidung sei einer der letzten Schritte zur Umsetzung des Fonds getan. Die Kassen starteten 2009 schuldenfrei in eine neue Ära und erhielten alle Mittel, die sie im nächsten Jahr benötigten.

Die Kassen müssten nun konstruktive Vorschläge vorlegen, wie sie mit den mehr als zehn Milliarden Euro zusätzlich eine gute medizinische Versorgung organisieren wollten. Schmidt schloss aber nicht aus, dass die Beitragssätze 2010 erneut steigen könnten. "Keiner weiß, wie die wirtschaftliche Entwicklung ist", sagte sie im RBB-Inforadio.
Der Schätzerkreis werde jedes Jahr eine Prognose abgeben, ob das Geld ausreiche.

SCHMIDT: KASSEN-MANAGER MÜSSEN AUFHÖREN ZU JAMMERN

Derzeit liegt der Durchschnittssatz bei 14,92 Prozent. Vor allem die Mitglieder bisher preisgünstiger Kassen zahlen mit dem neuen Satz von 15,5 Prozent erheblich drauf. Der Beitrag soll bundeseinheitlich für die mehr als 200 Krankenkassen gelten. 0,9 Prozent tragen die Beschäftigten alleine, 14,6 Prozent teilen sie sich mit den Arbeitgebern. Im Gegenzug senkt die Regierung den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung auf 2,8 von 3,3 Prozent. Die zusätzlichen Kassenbeiträge werden damit aber nur zum Teil ausgeglichen. Forderungen der Krankenkassen nach einem höheren Beitragssatz gab die Regierung nicht nach.

Sie hatten betont, es sei mehr Geld notwendig, um die steigenden Ausgaben für Krankenhäuser, Arzthonorare, Arzneimittel und medizinischen Fortschritt zu decken. Schmidt forderte: "Die Zeit des Jammerns und Wehklagens aufseiten mancher Kassenfunktionäre muss nun vorbei sein". Am 15. November werde jede Kasse genau wissen, wie viel Euro und Cent ihr zur Versorgung der Versicherten zur Verfügung stünden.

Über Rabatt- und Einzelverträge, mehr Qualität und guten Service hätten sie gute Möglichkeiten zu zeigen, was sie können. Der FDP-Gesundheitsexperte Daniel Bahr kritisierte, der Fonds und der Einheitsbeitrag machten die Finanzierung des Gesundheitswesens unsicherer und instabiler. Zudem werde den Kassen die Möglichkeit genommen, etwa bei einer verschlechterten Konjunkturlage kurzfristig ihren Beitrag anzupassen. Bahr forderte die Regierung auf, den Fonds nicht einzuführen und erst eine Probephase zu machen.

Können die Alterungsrückstellungen künftig zu einer anderen PKV mitgenommen werden?


Bereits vor dem 1. Januar 2009 können privat Versicherte im 1. Halbjahr 2009 einen Teil ihrer Alterungsrückstellungen bis zum Umfang des Basistarifs mitnehmen, wenn sie in den Basistarif eines anderen privaten Krankenversicherer wechseln. Über die genaue Höhe kann derzeit aber nur spekuliert werden, da sie von der genauen Ausgestaltung des brancheneinheitlichen Basistarifs abhängt.

In den Vollversicherungstarifen aller PKV-Unternehmen, die ab 1. Januar 2009 neu geschlossen werden, ist zusätzlich eine sog. „Wechselleistung“ einkalkuliert. Die Beiträge für neue Verträge werden entsprechend teurer. Dafür erhalten Sie die Möglichkeit, jederzeit in den Basistarif eines anderen PKV-Unternehmens zu wechseln und dabei die Teile der Alterungsrückstellung bis zum im Umfang des Basistarifs mitzunehmen.

Erfüllt meine Krankenversicherung die neuen Mindeststandards der PKV?

 Ab dem 1. April 2007 müssen alle privaten Krankenversicherungen bestimmte Mindeststandards erfüllen:

Sie müssen Kostenerstattung für ambulante und stationäre Heilbehandlung umfassen.

Und die vereinbarten absoluten und prozentualen Selbstbehalte im ambulanten und stationären Bereich dürfen 5.000 € pro Jahr und Person nicht überschreiten.

Müssen PKV-Versicherte in die GKV zurück, wenn sie noch keine drei Jahre über der Versicherungspflichtgrenze verdienen?

Nein. Für alle Arbeitnehmer, die bereits in der PKV versichert sind, gilt die neue Regelung nicht. Nach der neuen Regelung ist ein Arbeitnehmer erst dann versicherungsfrei und kann in die PKV wechseln, wenn er drei Jahre in Folge über der Versicherungspflichtgrenze verdient hat (2008: 48.150 €; 2007: 47.700 €; 2006: 47.250 €; 2005: 46.800 €, 2004: 46.350 €).

Müssen privat versicherte Selbständige in die GKV, wenn sie eine abhängige Beschäftigung aufnehmen?

Leider ja. Unabhängig vom Einkommen der letzten Jahre werden privat versicherte Selbständige in der GKV versicherungspflichtig, sobald sie eine Beschäftigung als Arbeitnehmer aufnehmen. Ausnahme: Wenn Sie älter als 55 Jahre sind, tritt die Versicherungspflicht in der GKV nicht ein. Müssen privat versicherte Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit zurück in die GKV? Sobald Arbeitslosengeld I beantragt oder bezogen wird, tritt die Versicherungspflicht in der GKV ein. Sie können sich von der Versicherungspflicht jedoch befreien lassen, wenn Sie in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert waren. Der Antrag auf Befreiung ist innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der zuständigen Krankenkasse zu stellen.

Ansonsten bleiben Sie auch bei Wiederaufnahme einer Beschäftigung pflichtig und können sich erst wieder privat versichern, wenn Sie drei Jahre in Folge über der Versicherungspflichtgrenze verdient haben.

Eine Ausnahme gibt es bei kurzzeitiger Arbeitslosigkeit: Ein/e Arbeitnehmer/in, der/die nur kurzzeitig arbeitslos und dadurch versicherungspflichtig wird, ist nach Wiederaufnahme einer Beschäftigung versicherungsfrei, wenn er/sie erneut über der Versicherungspflichtgrenze verdient und die 3 Jahre zuvor ebenfalls über der Versicherungspflichtgrenze verdient hat.

Stimmt es, dass jetzt nur noch ein eingeschränkter Wechsel in die private Krankenversicherung möglich ist?

Für Selbständige, Freiberufler oder Beamte gilt für den Wechsel in die PKV weiterhin eine Kündigungsfrist von 2 Monaten. Wenn Sie also zum Beispiel bis zum 31. Januar kündigen, können Sie zum 01. April Mitglied bei der PKV werden.

Für Arbeitnehmer dagegen hat der Gesetzgeber neue Hürden aufgestellt. Ihr Jahreseinkommen muss zunächst drei Jahre in Folge über der Versicherungspflichtgrenze liegen.

Ein Beispiel: Das Jahreseinkommen liegt im Jahr 2007 erstmals über der Versicherungspflichtgrenze. Versicherungsfreiheit und damit die Möglichkeit in die PKV zu wechseln besteht dann frühestens ab 1. Januar 2010. Voraussetzung ist, dass in 2008, 2009 und voraussichtlich in 2010 ebenfalls über der Versicherungspflichtgrenze verdient wird.

Was ist bei einer Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und einem Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) zu beachten?

Als freiwilliges Mitglied können Sie Ihrer GKV zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen.

Achtung: Sie müssen die Annahmeerklärung der privaten Krankenversicherung vor Ablauf der Kündigungsfrist bei Ihrer Krankenkasse vorlegen, sonst wird die Kündigung unwirksam.

Ein Beispiel: Ein GKV-Mitglied teilt am 12. Januar seiner Kasse die Kündigung der Mitgliedschaft mit. Er kann die Mitgliedschaft dann zum 31. März beenden. Die Annahmeerklärung der privaten Krankenversicherung muss bei der Kasse bis zum 31. März vorliegen.

Stimmt es, dass Existenzgründer in der GKV künftig weniger Beitrag bezahlen?

Die Krankenkassen können für Selbständige, die nachweislich dauerhaft nicht mehr als 1.863,75 € (in 2008) verdienen, die Beitragsbemessungsgrundlage senken. Die GKV wird dadurch aber nur scheinbar attraktiver. Denn zur Beitragsbemessung wird das gesamte Vermögen herangezogen sowie das Einkommen und Vermögen von Personen, die mit dem Mitglied in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Außerdem wird das Einkommen im Voraus geschätzt. Dies bedeutet in der Praxis, dass häufig Nachzahlungen fällig werden. Gerade die für Existenzgründer so wichtige Planungssicherheit entfällt dadurch. Ganz zu schweigen von den Schwierigkeiten, die es mit sich bringt, oft mehrmals im Jahr einen Verdienstbescheid des Finanzamtes bei den Kassen einreichen zu müssen.

Welche Nachteile haben die neuen Wahltarife in der GKV?

Die Krankenkassen bieten seit 1. April 2007 Wahltarife für ihre Versicherten an. Sie können beispielsweise Selbstbehalts- oder Hausarzttarife wählen und erhalten dafür einen Beitragsbonus. Es handelt sich hier um Sparmodelle, die die PKV schon sehr lange anbietet. Einige Kassen bieten auch Wahltarife an, die gegen einen Zusatzbeitrag die Kassenleistungen aufbessern, z.B. im stationären Bereich.

Doch Vorsicht beim Abschluss von GKV-Wahltarifen!

Sie binden sich an Ihren Wahltarif für 3 Jahre. In dieser Zeit ist weder ein Wechsel innerhalb der GKV noch zur PKV möglich. Auch bei Beitragssatzerhöhungen haben Sie kein Sonderkündigungsrecht.

Wahltarife bieten keine langfristige Sicherheit. Die Kassen können die freiwilligen Wahltarife jederzeit wieder abschaffen. Hat sich bis dahin ggf. Ihr Gesundheitszustand verschlechtert ist ein Wechsel in eine private Voll- oder Zusatzversicherung nur noch erschwert oder gar nicht mehr möglich.

Wahltarife, die die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung aufbessern, sind rechtlich sehr umstritten und müssen eventuell künftig zurückgezogen werden.

Sie können nur einen Wahltarif abschließen. Dadurch sind Ihre Wahlmöglichkeiten sehr eingeschränkt.

Welche Folgen haben die Einführung des Einheitsbeitrags und Gesundheitsfonds in der GKV?

Ab 2009 wird in der GKV ein einheitlicher Beitrag für alle Kassen eingeführt. Die Beiträge fließen an den Gesundheitsfonds, der den einzelnen Kassen Gelder überweist. Sind diese Gelder nicht ausreichend, können die Kassen individuelle Zusatzbeiträge von den Mitgliedern verlangen. Auch bislang noch sehr günstige Kassen werden ab 2009 somit teurer.

Lohnt es sich noch vor 2009 in die PKV zu wechseln?

Viele sind durch die Gesundheitsreform verunsichert über den richtigen Zeitpunkt, in die PKV zu wechseln. Unsere Antwort: Je früher desto besser, denn …

In 2008 haben Sie ein niedrigeres Eintrittsalter und profitieren von günstigeren Beiträgen als bei Versicherungsbeginn in 2009.

Ab 2009 sind Teile der Alterungsrückstellung für alle Neuverträge mitnahmefähig. Diese zusätzliche „Wechselleistung“ muss aber bei allen PKV-Unternehmen mit einkalkuliert werden. Die Prämien für neu abgeschlossene Verträge verteuern sich daher um ca. 10 %.

Wenn Sie die Wechselleistung dennoch wünschen, haben Sie ab 2009 die Möglichkeit, die „Wechselleistung“ zusätzlich abzusichern.

Bis 2009 hat sich Ihr Gesundheitszustand eventuell verschlechtert. Sie müssten in der regulären Vollversicherung dafür ggf. einen Zuschlag bezahlen oder können sogar nur noch in den Basistarif wechseln. Der Basistarif ist aber keine empfehlenswerte Alternative. Seine Leistungen haben GKV-Niveau und können vom Gesetzgeber jederzeit verändert werden.

In der Gesetzlichen Krankenversicherung werden sich die Beiträge mit Einführung des Gesundheitsfonds bei den bisher noch günstigen Kassen drastisch erhöhen. Es gibt ab 2009 nur noch einen einheitlichen Beitrag für alle Kassen.