Zum 1. Januar 2009 verlieren Selbständige ihren Anspruch auf Krankengeld, wenn sie freiwillig gesetzlich versichert sind. Diese Leistungskürzung hat die Große Koalition weitgehend stillschweigend mit der letzten Gesundheitsreform beschlossen.
Um diese plötzliche Versicherungslücke zu
schließen, können Selbstständige künftig einen
Krankengeld-Wahltarif bei einer gesetzlichen
Krankenkasse abschließen. Entsprechende Angebote sollten
aber genau geprüft werden:
a) Der Versicherte bindet sich mit diesem neuen
Wahltarif drei Jahre an seine Krankenkasse. In dieser
Zeit müsste der „Wahltarif-Wähler“ eine von seiner Kasse
gegebenenfalls erhobene Zusatzprämie ebenso hinnehmen
wie eventuelle Leistungskürzungen. Zudem besteht das
Risiko, dass während dieser Zeit ein Wechsel in die PKV
komplett ausgeschlossen wird.
b) Angesichts der Einführung des Gesundheitsfonds zum 1.
Januar 2009 könnte sich der Verbleib in der GKV als
teure Entscheidung erweisen. Schätzungen vermuten den
GKV-Einheitssatz eher über als unter 15 Prozent.
c) Jede Krankenkasse bestimmt individuell nach
Mitgliederstruktur, Nachfrage und Bedarfslage ihren
eigenen Wahltarif. Dabei müssen die Krankengeldzahlungen
vollständig durch die erzielten Prämien finanziert
werden. Trägt sich der Tarif nicht selbst, darf er im
Ernstfall geschlossen werden. Der Versicherte stünde
dann völlig den benötigten Versicherungsschutz da.
Weniger Leistung: