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Die Sterbegeldversicherung

In den zurückliegenden Jahren wurden sie immer weiter gekürzt, dann endgültig gestrichen: die gesetzlichen Leistungen des Sterbegeldes.

Seit 2004 müssen die Kosten für eine Bestattung nun komplett von den Angehörigen getragen werden. Grabstelle, Sarg, Blumengestecke, Anzeigen, Trauerfeier und Trauerkleidung - das alles muss finanziert werden. Schnell können hierfür hohe fünfstellige Beträge zusammen kommen.

Möchte man die Hinterbliebenen nicht unnötig belasten, so bleibt als einzige Möglichkeit rechtzeitig die eigene Vorsorge, z. B. mit einer zu treffen.

Die Vorteile:

Eingeschlossene Unfalltodzusatzversicherung

150 Prozent Auszahlung der Versicherungssumme bei Unfalltod

Frei wählbares Bezugsrecht

Keine Gesundheitsprüfung

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