Die Zeitkonten-Lösung ist ein Modell zur flexiblen Gestaltung der Lebensarbeitszeit.
Durch Ansammeln von Überstunden oder Zahlung von Entgeltbestandteilen (z.B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld) können Arbeitnehmer ein Wertguthaben im Betrieb aufbauen. Dieses Guthaben kann für Zeiten der Freistellung von der Arbeit oder - unter bestimmten Voraussetzungen - auch für eine zusätzliche Betriebsrente verwendet werden.
Mit der Zeitkonten-Lösung ermöglichen Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern, auch künftig den vorgezogenen Ruhestand vor dem gesetzlichen Rentenalter von 67 Jahren zu genießen. Der Vorteil für Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Das Ansparen von Entgeltbestandteilen erfolgt in voller Höhe steuer- und sozialversicherungsfrei. Erst bei der späteren Auszahlung werden vom Gehalt des Arbeitnehmers Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. So ergeben sich auch für den Arbeitgeber weit reichende Steuervorteile.
Die Vorteile auf einen Blick:
Praktisch unbegrenztes Bruttosparen für vorzeitigen Ruhestand, betriebliche Altersvorsorge oder Freistellungsphasen im Berufsleben
Komplette Entlastung des Arbeitgebers von lästigen administrativen Aufgaben durch ein Rundum-Konzept aus einer Hand
Kapitalisierungsprodukte: sicherheitsorientierter Tarif mit Beitragsgarantie ab dem ersten Euro oder flexibler Tarif mit Beitragsgarantie zum Alter 60.
Fondsmodelle mit flexiblen Anlagestrategien in mehr als 6.500 Fonds
Kompetente Beratung bei der Einrichtung eines betrieblichen Zeitkontenmodells mit den hierzu erforderlichen arbeitsvertraglichen Musterdokumenten
Wer kann die Zeitkontenlösung abschließen?Je nach Ausgestaltung im Unternehmen können Zeitkontenmodelle flexibel eingesetzt werden. Arbeitgeber können unter Berücksichtigung der tarifvertraglichen Möglichkeiten den Arbeitseinsatz der Belegschaft bedarfsgerecht gestalten (z.B. bei schwankender Auftragslage) und künftig sogar Überstundenzuschläge vermeiden.
Was ist ein Störfall?
Es ist möglich, dass die Rückdeckung bereits vor Ablauf zu einem anderen Grund als einer Freistellungsphase oder der Umwandlung in betriebliche Altersvorsorge aufgelöst werden muss. Der Gesetzgeber spricht in diesem Fall von einem "Störfall". Ein Störfall liegt vor bei:
Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses
Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Betrieb wegen Bezug einer Erwerbsminderungsrente
Außerordentliche wirtschaftliche Notlage des Arbeitnehmers
Tod des Arbeitnehmers
Insolvenz des Arbeitgebers
Was passiert mit dem Wertguthaben im Störfall?
Im Störfall wird das angesammelte
Wertguthaben an den Arbeitgeber ausgezahlt. Dieser berechnet die
angefallenen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge und zahlt
das Wertguthaben abzüglich dieser Beträge an den Arbeitnehmer
(oder dessen Erben) aus.
Falls der Arbeitgeber insolvent wird, ist
das Wertguthaben für den Arbeitnehmer durch die
Zeitkonten-Lösung geschützt.
Welche Vertragslaufzeiten sind möglich?
Grundsätzlich läuft der Rückdeckungsvertrag bis zum Eintritt in die gesetzliche Rentenversicherung. Er kann jedoch in Störfällen oder zu Freistellungsphasen beendet oder unterbrochen werden.
Welche Zahlungsweise ist möglich?
Es ist eine regelmäßige Zahlweise
(monatlich, viertel- oder halbjährlich, jährlich) notwendig.