Auch wenn Sie als Bauherr den Bau nicht selbst durchführen, sondern an sachverständige Personen (Architekten, Statiker, Bauleitung etc.) weitergeben, sind Sie nicht von der Sorgfaltspflicht befreit. Entgeht Ihnen dabei ein gefahrenreicher Zustand, so müssen Sie haften.
Die Bauleistungs- Versicherung deckt den Ersatz
für unvorhergesehene Schäden an den Bauleistungen, die während der
Bauzeit auftreten. Fest steht: diese Schäden können die
Haushaltskasse des Bauherren stark belasten. Und sie sind sehr
vielfältig. Beispiele dafür sind: Sachschäden durch Bauunfälle,
höhere Gewalt, Baugrundprobleme, Vandalismus und Diebstahl.
Durch Arbeiten am Bau kann es passieren, dass der Bauherr wegen eines Personen-, Sach- oder Vermögensschadens von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird. Insbesondere Personenschäden können sehr hoch sein und lebenslange Schadenersatzansprüche nach sich ziehen. Die Bauherren- Haftpflicht- Versicherung bietet ihm dann wirksam Versicherungsschutz.
Auf jeder Baustelle ist mit einer Vielzahl von Unfallgefahren zu rechnen. Deshalb können alle Bauhelfer für die Dauer der Bauzeit Unfallversichert werden. Dafür ist lediglich die Anzahl der Personen anzugeben, die maximal zur selben Zeit auf dem Baugrundstück helfen.
Die Verbundene Wohngebäude- Versicherung ist auf das fertiggestellte Haus bezogen. Tritt jetzt am Baukörper (inkl. Einbauten) ein Schaden durch Sturm, Hagel oder Leitungswasser auf, dann wird die Reparatur bzw. Instandsetzung in den vorherigen Zustand bezahlt. Für das noch nicht fertiggestellte Gebäude übernehmen wir die Feuer-Rohbauversicherung, die - je nach gewählter Produktlinie - bis zu zwei Jahren beitragsfrei bleibt.
Glasversicherung
Sollten Sie wertvolle Gegenstände aus Glas besitzen, können Sie mit einer speziellen Glasversicherung Ihren Versicherungsschutz sinnvoll ergänzen. Die Versicherung umfasst Bruchschäden bei der Gebäudeverglasung.