Die Leistungspflicht des Versicherer bei der Privathaftpflichtversicherung erstreckt sich auf die Prüfung der Haftung des Versicherungsnehmers, die Abwehr unberechtigter Ansprüche sowie den Ersatz von Entschädigungen der versicherten Risiken
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Ob es um die beschädigte Stereoanlage des Freundes, den mit dem Fahrrad angefahrenen Fußgänger oder den vom Hund gebissenen Briefträger geht: Wer einen Schaden anrichtet, muss dafür haften. Und zwar in unbegrenzter Höhe und lebenslang. "Jeder, der das Eigentum, die Gesundheit oder das Leben eines anderen verletzt", so heißt es im Bürgerlichen Gesetzbuch, "muss Schadenersatz leisten
Wer aus Unachtsamkeit einen Menschen so schwer verletzt, dass er nicht arbeiten kann, muss mit hohen Schadenersatzforderungen rechnen. Diese finanziellen Risiken deckt eine private Haftpflichtversicherung ab. Sie gehört damit zu den besonders wichtigen Versicherungen und sollte in keinem Haushalt fehlen.
Urteil zum Anbringen fremder Links