Ob es um die beschädigte Stereoanlage des Freundes, den
mit dem Fahrrad angefahrenen Fußgänger oder den vom Hund
gebissenen Briefträger geht: Wer einen Schaden anrichtet,
muss dafür haften. Und zwar in unbegrenzter Höhe und
lebenslang. "Jeder, der das Eigentum, die Gesundheit oder
das Leben eines anderen verletzt", so heißt es im
Bürgerlichen Gesetzbuch, "muss Schadenersatz leisten".
Wer aus Unachtsamkeit einen Menschen so schwer verletzt,
dass er nicht mehr arbeiten kann, muss mit
Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe rechnen. Diese
finanziellen Risiken deckt eine private
Haftpflichtversicherung ab. Sie gehört damit zu den
besonders wichtigen Versicherungen und sollte in keinem
Haushalt fehlen.
Was heißt Haftpflicht?
Welche Aufgabe hat die Haftpflichtversicherung?
Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist es, Sie von Schadenersatzansprüchen, die gegen Sie erhoben werden, freizustellen. Das heißt, die Haftpflichtversicherung erledigt für Sie, was in einem solchen Fall zu tun ist:
Weist der Versicherer unberechtigte Ansprüche zurück, heißt es oft, die Versicherung will nicht bezahlen. Richtig ist, dass Sie nicht bezahlen müssen, weil dazu keine rechtliche Verpflichtung besteht.
Was ist versichert?
Versichert ist - je nach Umfang des Vertrages - Ihre gesetzliche Haftpflicht z. B. als
Wer ist haftpflichtversichert?
Als Versicherungsnehmer sind Sie unser Vertragspartner. Sie haben alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag. Die Haftpflichtversicherung schützt aber nicht nur Sie als Versicherungsnehmer. Mitversichert sind z. B. in der
In den Privat-Haftpflichtversicherungen (PHV) der VHV (außer in Single- und Partner-Tarifen) sind auch Kinder mitversichert.
Dies gilt für unverheiratete und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder), bei volljährigen Kindern jedoch nur, solange sie sich noch in einer Schul- oder sich unmittelbar anschließenden Berufsausbildung befinden (berufliche Erstausbildung - Lehre und/oder Studium -, nicht Referendarzeit, Fortbildungsmaßnahmen und dgl.). Bei Ableistung des Grundwehr-, Zivildienstes (einschl. des freiwilligen zusätzlichen Wehrdienstes) oder des freiwilligen sozialen Jahres vor, während oder im Anschluss an die Berufsausbildung bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
Das nachfolgende Schaubild zeigt, ob Kinder in der Privat- Haftpflicht- Versicherung ihrer Eltern noch mitversichert sind oder ob eine eigene Versicherung notwendig ist.

*) Bei Ableistung des Grundwehr- oder Zivildienstes vor, während oder im Anschluss an die Berufsausbildung bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
Die Ausführungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen nicht die Klärung von Einzelfragen mit der VHV. Der Kreis der mitversicherten Personen richtet sich nach dem versicherten Risiko und ist in den Risikobeschreibungen genau aufgeführt.
In welcher Höhe leistet die Haftpflichtversicherung Ersatz?
Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, bezahlt die Haftpflichtversicherung an den Geschädigten einen Betrag in Höhe des nachgewiesenen Schadens, höchstens bis zu den im Versicherungsschein genannten Versicherungssummen. Hat der Geschädigte den Schaden mit verschuldet, muss er einen Teil des Schadens selbst tragen.
Was ist nicht versichert?
Eine Haftpflichtversicherung, die sämtliche Haftpflichtfälle umfasst, gibt es nicht. Jede Haftpflichtversicherung enthält Ausschlüsse. Ausgeschlossen sind insbesondere
Näheres finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung und in den Risikobeschreibungen.
Beginn und Ende der Haftpflichtversicherung
Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt unter der Voraussetzung, dass die erste Prämie bei Vorlage des Versicherungsscheines unverzüglich gezahlt wird. Versichert sind Schadenereignisse, die während der Laufzeit des Vertrages eintreten. Der Vertrag ist zunächst für die beantragte und im Versicherungsschein festgesetzte Zeit abgeschlossen. Wird der Vertrag nicht spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf in Textform gekündigt, verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr.
Warum Beitragsangleichung?
In der Haftpflichtversicherung richtet sich die Entschädigung nicht nach festen Versicherungssummen, sondern nach dem Schaden, den der Versicherungsnehmer dem Geschädigten ersetzen muss. Die Höhe des Schadens richtet sich nach den zu seiner Beseitigung tatsächlich nötigen Kosten. Dementsprechend werden die Beiträge zur Haftpflichtversicherung zum 1. Juli eines jeden Jahres von einem unabhängigen Treuhänder überprüft und gegebenenfalls angeglichen.
Was ist zu beachten?
Bei Vertragsabschluß:
Nach Vertragsabschluß:
Im Schadenfall: