Rahmenvereinbarung über Kraftfahrt- Versicherungen für das Baunebengewerbe
Die Betriebe des Baunebengewerbes:
Fenster- und Türeinbaubetriebe
Schreiner- und Tischlerbetriebe
Polsterer, Raumausstatter und Teppichbodenverlegebetriebe
Steinmetzbetriebe
Rollladen-, Markisen-, Treppen-, Messebetriebe, Zaun- und Fassadenbau
Glasereibetriebe
Putz- und Fugbetriebe
Bauklempnerbetriebe
Bauschlosser-, Aufzugsbau- und Schweißbetriebe
Isolierbetriebe ( Kälte-, Wärme-, Schallschutz)
Elektroinstallation-, Blitzschutzanlagen- und Fernmeldebaubetriebe
Ofenbau- und Pflasterungsbetriebe
Fliesenlegerbetriebe
Estrichlegerbetriebe
Innenausbau- und Trockenbaubetriebe, Gipserei- und
Stuckateuerbetriebe
Parkettlegerbetriebe
Malerbetriebe
Industrieanstrichbetriebe
Diese Rahmenvereinbarung bildet die Grundlage für die einzelnen Kfz-Versicherungen
mit den Mitgliedern des Baugewerbeverbandes. Zu diesem Zweck und zur Erfüllung
der Informationsverpflichtung gegenüber den Versicherungsnehmern werden mit den jeweiligen Firmen als Versicherungsnehmer inhaltsgleiche Rahmenverträge geschlossen.
Vertragsgrundlagen
Die Versicherung bezieht sich auf sämtliche im Rahmenvertrag aufgeführten Kraftfahrzeuge
der Versicherungsnehmerin, die unmittelbar oder mittelbar Mitglied im
Baugewerbeverband ist. Ein entsprechender Nachweis der Mitgliedschaft ist
einzureichen. Es ist zwingend erforderlich, dass die Kraftfahrzeuge auf die Versicherungsnehmerin zugelassen sind und somit eine Identität zwischen Fahrzeughalter und Versicherungsnehmerin besteht.
Der Wegfall sowohl der Mitgliedschaft als auch der gewerblichen Nutzung sind
dem Versicherer umgehend mitzuteilen. Die gewährten Sonderkonditionen dieser
Rahmenvereinbarung entfallen dann zum Ablauf der jeweils laufenden Versicherungsperiode.
Die Versicherungsnehmerin erhält dann ein Angebot zum allgemeinen Unternehmenstarif. Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung Die zu versichernden Kraftfahrzeuge werden nach Stückbeiträgen tarifiert. Die Ermittlung der 1/1 jährlichen Versicherungsprämien erfolgt zur Hauptfälligkeit dieser Rahmenvereinbarung