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Infos zur Rechtschutzversicherung

Diese verschiedenen Leistungsarte können Sie versichern  Bitte Beachten: Bei vielen Sparten besteht eine Wartezeit!


Schadenersatz-Rechtsschutz

z.B. Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen Beschädigung des Fahrzeuges, Schmerzensgeld und Verdienstausfall infolge eines Verkehrsunfalles.

Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen, z.B. Kauf, Verkauf, Reparatur oder Finanzierung eines Kfz, Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen. Wir verzichten auf eine Wartezeit bei Neufahrzeugen.

Straf-Rechtsschutz


für die Verteidigung gegen den Vorwurf, eine Vorschrift des Verkehrsstrafrechtes verletzt zu haben (z.B. Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung bei Verkehrsunfällen).


Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

für die Verteidigung gegen den Vorwurf der Verletzung einer Vorschrift des Ordnungswidrigkeitenrechtes, z.B. bei Nichtbeachtung einer Signalanlage oder wegen zu schnellen Fahrens.


Steuer-Rechtschutz vor Gerichten

z.B. wenn Ihr Antrag auf Kfz-Steuerbefreiung abgelehnt wurde und Sie vor dem Finanzgericht klagen müssen.


Opfer-Rechtsschutz

als Opfer einer Gewaltstraftat. Durchsetzung der Rechte als Verletzter vor einem deutschen Strafgericht in der Eigenschaft als Nebenkläger, Durchsetzung der Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz bzw. Täter- Opfer- Ausgleichs, für den Fall, als Verletzter oder Zeuge anwaltlichen Beistand zu benötigen.


Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen

z.B. bei Entzug der Fahrerlaubnis durch die Verwaltungsbehörden oder aufgrund wiederholter Eintragungen in die Verkehrssünderkartei, bei Einschränkung oder Wiedererlangung der Fahrerlaubnis wegen Verletzung verkehrsrechtlicher Strafvorschriften.


Sozialgerichts-Rechtsschutz in Verkehrssachen

wenn sich infolge eines Verkehrsunfalls Streitigkeiten vor dem Sozialgericht z.B. um die Erwerbsunfähigkeitsrente ergeben

So weit kann sich der Versicherungsschutz erstrecken

- Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf das Kraftfahrzeug, das auf den Versicherungs- Nehmer zugelassen ist oder während der Vertragsdauer zugelassen wird.
- Der Beitrag wird für jedes Fahrzeug separat berechnet. (Ab dem zweiten Fahrzeug lohnt es sich bereits, unser günstiges Angebot "Verkehrs- Rechtsschutz für die Familie" wahrzunehmen.)
- Als Versicherungs- Nehmer haben Sie aber auch Schutz, wenn Sie fremde, nicht auf Sie zugelassene Fahrzeuge fahren.
 -Oder wenn man Ihnen vorwirft, Vorschriften des Straf- oder Ordnungswidrigkeiten- Rechts verletzt zu haben.
- Oder wenn Sie eigene Schadenersatz- Ansprüche geltend machen wollen.
- Außerdem besteht auch Rechtsschutz für alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge.


3 Gründe, weshalb Sie mit einer Rechtsschutz-Versicherung besser dran sind

- Ihre Chancen sind einfach besser. Auch wenn der Gegner viel vermögender sein sollte, müssen Sie einen Prozess nicht fürchten. Es gibt keine Kostenbarriere mehr zwischen Ihnen und Ihrem guten Recht.
- Sie haben einen vertraglich gesicherten Anspruch auf Hilfe in einem Rechtsschutzfall. Das lässt Sie die ganze Sache viel gelassener angehen.
- Alle Kosten, die zur Wahrnehmung Ihrer Interessen erforderlich sind - Gerichte, Anwälte, Zeugen, Sachverständige etc. - trägt Ihre Rechtsschutz- Versicherung.

So hoch ist das Kostenrisiko bei einem Strafprozess und einem Zivilprozess

Die Kosten bei einem Strafprozess

Wenn Sie z.B. gegen einen Strafbefehl Einspruch erheben und es deshalb zur Hauptverhandlung kommt, kann es teuer werden. Denn nur falls man freigesprochen wird - was in so einem Fall selten vorkommt - trägt der Staat die Verteidiger- Gebühren und die Gerichts- Kosten. Wird man jedoch verurteilt, zahlt man die vollen Verfahrens- Kosten. Und wenn das Verfahren (wegen geringer Schuld) eingestellt wird, grundsätzlich immer noch die hohen Kosten für seinen Verteidiger.

Faustregel:

Ein einfacher Strafprozess, d. h. ohne Nebenkläger, kostet allein in der 1. Instanz 900 EUR.

Die Kosten bei einem Zivilprozess

Hat jemand durch einen anderen einen Schaden zugefügt bekommen, so ist es heute keineswegs selbstverständlich, dass der Schädiger bereitwillig zahlt. Wer also auf eine Entschädigung nicht verzichten will, dem bleibt nur der Gang zum Gericht - mit ungewissem Ausgang und damit einem ganz erheblichen Kostenrisiko.

Faustregel:

Bei einem Streitwert bis 10.000 EUR beträgt das Kostenrisiko eines Zivilprozesses (durch zwei Instanzen) mindestens die Höhe des Streitwertes. Das Kostenrisiko ist also mit dem Streitwert nahezu identisch!

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt das Kostenrisiko für Verfahren vor Gericht, bei denen es um Auseinandersetzungen des täglichen Lebens oder um arbeitsrechtliche Differenzen geht. Besonders häufig wird sie bei Streitigkeiten im Straßenverkehr in Anspruch genommen. Die Rechtsschutzversicherung deckt die Kosten unter anderem für den Anwalt, das Gericht, für Zeugen oder Sachverständige. Die Erfahrung zeigt: Prozesse sind nicht immer vermeidbar und die damit verbundenen Kosten unübersehbar. Doch so mancher verzichtet auf sein gutes Recht, weil er das hohe Kostenrisiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung fürchtet. Kein Wunder: Ein Rechtsstreit, bei dem es nur um 5.000 Euro geht, kostet über zwei Instanzen selbst schon rund 5.000 Euro. Besonders teuer wird es immer dann, wenn der Schadenersatz für schwere Personenschäden, etwa die Vollinvalidität eines Menschen, erstritten werden muss. Überschreitet der Streitwert die Millionenmarke, sind Prozesskostenrisiken zwischen 15.000 und mehr als 25.000 Euro keine Seltenheit. Wer nicht nur Recht haben, sondern sein Recht auch bekommen will, sollte eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Sie kann im Fall des Falles eine wertvolle Hilfe sein und bietet dem Versicherten die Gewissheit, sich sein Recht ohne finanzielle Risiken erstreiten zu können.