Infos zur Rechtschutzversicherung
Diese verschiedenen Leistungsarte können Sie versichern
Bitte Beachten: Bei vielen Sparten besteht eine Wartezeit!
Schadenersatz-Rechtsschutz
z.B. Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen Beschädigung
des Fahrzeuges, Schmerzensgeld und Verdienstausfall infolge eines
Verkehrsunfalles.
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen
Verträgen, z.B. Kauf, Verkauf, Reparatur oder Finanzierung eines
Kfz, Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen. Wir verzichten auf
eine Wartezeit bei Neufahrzeugen.
Straf-Rechtsschutz
für die Verteidigung gegen den Vorwurf, eine Vorschrift des
Verkehrsstrafrechtes verletzt zu haben (z.B. Anklage wegen
fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung bei
Verkehrsunfällen).
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
für die Verteidigung gegen den Vorwurf der Verletzung einer
Vorschrift des Ordnungswidrigkeitenrechtes, z.B. bei Nichtbeachtung
einer Signalanlage oder wegen zu schnellen Fahrens.
Steuer-Rechtschutz vor Gerichten
z.B. wenn Ihr Antrag auf Kfz-Steuerbefreiung abgelehnt wurde und Sie
vor dem Finanzgericht klagen müssen.
Opfer-Rechtsschutz
als Opfer einer Gewaltstraftat. Durchsetzung der Rechte als
Verletzter vor einem deutschen Strafgericht in der Eigenschaft als
Nebenkläger, Durchsetzung der Ansprüche nach dem
Opferentschädigungsgesetz bzw. Täter- Opfer- Ausgleichs, für den
Fall, als Verletzter oder Zeuge anwaltlichen Beistand zu benötigen.
Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
z.B. bei Entzug der Fahrerlaubnis durch die Verwaltungsbehörden oder
aufgrund wiederholter Eintragungen in die Verkehrssünderkartei, bei
Einschränkung oder Wiedererlangung der Fahrerlaubnis wegen
Verletzung verkehrsrechtlicher Strafvorschriften.
Sozialgerichts-Rechtsschutz in Verkehrssachen
wenn sich infolge eines Verkehrsunfalls Streitigkeiten vor dem
Sozialgericht z.B. um die Erwerbsunfähigkeitsrente ergeben
So weit kann sich der Versicherungsschutz erstrecken
- Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf das
Kraftfahrzeug, das auf den Versicherungs- Nehmer zugelassen
ist oder während der Vertragsdauer zugelassen wird.
- Der Beitrag wird für jedes Fahrzeug separat berechnet. (Ab
dem zweiten Fahrzeug lohnt es sich bereits, unser günstiges
Angebot "Verkehrs- Rechtsschutz für die Familie"
wahrzunehmen.)
- Als Versicherungs- Nehmer haben Sie aber auch Schutz, wenn
Sie fremde, nicht auf Sie zugelassene Fahrzeuge fahren.
-Oder wenn man Ihnen vorwirft, Vorschriften des Straf- oder
Ordnungswidrigkeiten- Rechts verletzt zu haben.
- Oder wenn Sie eigene Schadenersatz- Ansprüche geltend
machen wollen.
- Außerdem besteht auch Rechtsschutz für alle berechtigten
Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge.
3 Gründe, weshalb Sie mit einer Rechtsschutz-Versicherung
besser dran sind
- Ihre Chancen sind einfach besser. Auch wenn der Gegner
viel vermögender sein sollte, müssen Sie einen Prozess nicht
fürchten. Es gibt keine Kostenbarriere mehr zwischen Ihnen
und Ihrem guten Recht.
- Sie haben einen vertraglich gesicherten Anspruch auf Hilfe
in einem Rechtsschutzfall. Das lässt Sie die ganze Sache viel
gelassener angehen.
- Alle Kosten, die zur Wahrnehmung Ihrer Interessen
erforderlich sind - Gerichte, Anwälte, Zeugen,
Sachverständige etc. - trägt Ihre Rechtsschutz-
Versicherung.
So hoch ist das Kostenrisiko bei einem Strafprozess und
einem Zivilprozess
Die Kosten bei einem Strafprozess
Wenn Sie z.B. gegen einen Strafbefehl Einspruch erheben und es
deshalb zur Hauptverhandlung kommt, kann es teuer werden. Denn
nur falls man freigesprochen wird - was in so einem Fall selten
vorkommt - trägt der Staat die Verteidiger- Gebühren und die
Gerichts- Kosten. Wird man jedoch verurteilt, zahlt man die
vollen Verfahrens- Kosten. Und wenn das Verfahren (wegen
geringer Schuld) eingestellt wird, grundsätzlich immer noch die
hohen Kosten für seinen Verteidiger.
Faustregel:
Ein einfacher Strafprozess, d. h. ohne Nebenkläger, kostet allein
in der 1. Instanz 900 EUR.
Die Kosten bei einem Zivilprozess
Hat jemand durch einen anderen einen Schaden zugefügt bekommen,
so ist es heute keineswegs selbstverständlich, dass der
Schädiger bereitwillig zahlt. Wer also auf eine Entschädigung
nicht verzichten will, dem bleibt nur der Gang zum Gericht - mit
ungewissem Ausgang und damit einem ganz erheblichen
Kostenrisiko.
Faustregel:
Bei einem Streitwert bis 10.000 EUR beträgt das Kostenrisiko
eines Zivilprozesses (durch zwei Instanzen) mindestens die Höhe
des Streitwertes. Das Kostenrisiko ist also mit dem Streitwert
nahezu identisch!
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt das Kostenrisiko für Verfahren
vor Gericht, bei denen es um Auseinandersetzungen des
täglichen Lebens oder um arbeitsrechtliche Differenzen geht.
Besonders häufig wird sie bei Streitigkeiten im
Straßenverkehr in Anspruch genommen. Die
Rechtsschutzversicherung deckt die Kosten unter anderem für
den Anwalt, das Gericht, für Zeugen oder Sachverständige.
Die Erfahrung zeigt: Prozesse sind nicht immer vermeidbar
und die damit verbundenen Kosten unübersehbar. Doch so
mancher verzichtet auf sein gutes Recht, weil er das hohe
Kostenrisiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung
fürchtet. Kein Wunder: Ein Rechtsstreit, bei dem es nur um
5.000 Euro geht, kostet über zwei Instanzen selbst schon
rund 5.000 Euro.
Besonders teuer wird es immer dann, wenn der
Schadenersatz für schwere Personenschäden, etwa die
Vollinvalidität eines Menschen, erstritten werden muss.
Überschreitet der Streitwert die Millionenmarke, sind
Prozesskostenrisiken zwischen 15.000 und mehr als 25.000
Euro keine Seltenheit. Wer nicht nur Recht haben, sondern
sein Recht auch bekommen will, sollte eine
Rechtsschutzversicherung abschließen. Sie kann im Fall des
Falles eine wertvolle Hilfe sein und bietet dem Versicherten
die Gewissheit, sich sein Recht ohne finanzielle Risiken
erstreiten zu können.