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Rentenversicherung

Was ist eine Private Rentenversicherung ?

Eine private Rentenversicherung wendet sich insbesondere an Alleinstehende (Singles), die etwas für die Aufrechterhaltung ihres Lebensstandards im Rentenalter tun möchten. Der Abschluss einer privaten Rentenversicherung ist sehr einfach, weil eine Gesundheitsprüfung nicht erforderlich ist. Also: Auch Personen, für die aus gesundheitlichen Gründen der Abschluss einer Lebensversicherung nicht in Frage kommt, können über eine private Rentenversicherung für ihren Ruhestand vorsorgen.

Wie hoch soll die Monatliche Rente sein?       Euro

Inklusive Gewinnanteile/Zinsen?                       Ja      Nein

Wie hoch soll der Monatliche Beitrag sein?    Euro

Ab welchen Rentenalter soll die Rente gezahlt werden?    Lebensjahr

Wie lange soll die Rente für Hinterbliebene gezahlt werden?    Jahre

SOFORTRENTE Es kann auch eine Geldsumme für eine Sofortrente angelegt werden. Zum Beispiel, wenn eine Lebensversicherung ausgezahlt wird. Mit dem angelegten Geld wird ihnen sofort eine lebenslange Rente gezahlt.

Welche Summe soll angelegt werden? Euro

Berufsunfähigkeit (BUZ)       Ja   Nein     Wenn ja wie hoch  Euro

Mit Karenzzeit bei BUZ        Ja     Nein

Unfallzusatzversicherung      Ja     Nein

Erwerbsunfähigkeit              Ja      Nein 

Dynamik als Inflationsausgleich    Ja     Nein     Wenn Ja wie viel Prozent %

Beruf                               Angestellt      Selbständig  

Geburtsdatum               

Name                             

Vorname                       

Straße                           

Postleitzahl                   

Ort                                  

Telefon                          

E-Mail                            

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Es gibt verschiedene Formen der privaten Rentenversicherung. Die klassische Form ist die Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung. Hier wird Kapital mit laufenden Beitragszahlungen angespart und anschließend ab einem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt in monatlichen Renten ausgezahlt. Der Versicherte hat die Wahl, ob er die Beiträge monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich zahlen möchte. Zusätzlich hat der Privat-Rentner ein so genanntes Kapitalwahlrecht. Zum Ablauf des Versicherungsvertrages kann er wählen, ob er lieber eine lebenslange Rente beziehen oder einmalig einen hohen Geldbetrag ausgezahlt bekommen möchte. Die Kapitalabfindung muss bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Rentenbeginn beantragt werden.

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