Mit diesem Produkt haben große Teile der Bevölkerung erstmals die Möglichkeit, aus unversteuertem Einkommen privat für ihr Alter vorzusorgen. Das Angebot wendet sich vor allem an Selbstständige und Freiberufler, die den Förderrahmen komplett für ihre private Vorsorge nutzen können. Aber auch Angestellte und insbesondere ältere Sparer profitieren von der großzügig bemessenen Förderung über steuerfreie Beiträge.
In den Genuss der staatlichen Förderung kommen grundsätzlich alle einkommen-steuerpflichtigen Personen, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Die staatlich geförderte Basisrente muss verschiedene, gesetzliche vorgeschriebene Voraussetzungen erfüllen:
Der Vertrag muss eine lebenslange monatliche Leibrente zusagen. Der Vertrag darf also nicht in einer Summe oder in Teilen ausgezahlt werden.Die Ansprüche aus einer Basisrente sind grundsätzlich nicht vererbbar. Sie dürfen auch nicht übertragen, beliehen, veräußert oder kapitalisiert werden.
Basisrenten eignen sich grundsätzlich für alle Personen, die den Sonderausgaben-Abzug nutzen können. Ab Rentenbeginn wird die Rente lebenslang monatlich ausgezahlt.
Wer Angehörige für den Todesfall absichern will, hat verschiedene Möglichkeiten. Die Leistung kann fällig werden, wenn der Versicherte bereits vor Rentenbeginn stirbt oder im Todesfall während des Rentenbezuges. Wenn keine Vereinbarungen getroffen wurden, wird bei Tod keine Leistung fällig.Beim Ausfüllen des Antrages sollte man sich von einem Versicherungsfachmann helfen lassen. Wichtig sind korrekte und vollständige Angaben zum Antragsteller und/oder der versicherten Person. Die Daten für den Vertragsbeginn und Vertragsablauf müssen genau eingetragen werden. Nur so kann der Versicherungsschutz umgehend gewährt werden
Bei der Basisrente muss kein Antrag auf staatliche Förderung gestellt werden: Um die staatliche Förderung zu erhalten, ist ein entsprechendes Formular im Rahmen der Einkommensteuererklärung auszufüllen und beim Finanzamt einzureichen.
Beim Abschluss einer Basisrente ist normalerweise keine Gesundheitsprüfung erforderlich. Notwendig wird dies jedoch, wenn die Rentenversicherung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder/und einem Hinterbliebenenschutz kombiniert wird. In diesem Fall ist zu beachten, dass die Gesundheitsfragen präzise und umfassend beantwortet werden
Wichtig ist die sorgfältige Durchsicht des
"Kleingedruckten". Es gibt Auskunft über alle Details des
Vertrages und über Rechte sowie Pflichten beider
Vertragsparteien.
Antragsteller: ist
der Versicherungsnehmer. Er unterschreibt den Antrag
und zahlt die Beiträge. In der Regel versichert er
sich selbst und erhält im Erlebensfall die
Versicherungsleistung.
Hinterbliebenenschutz:
Die Basisrente folgt dem Prinzip der gesetzlichen Rentenversicherung und ist nicht vererbbar. Allerdings kann ein zusätzlicher Hinterbliebenenschutz in den Vertrag eingeschlossen werden, der Angehörige wahlweise in der Ansparphase und/oder in der Phase des Rentenbezugs absichert. Wer weiteren Risikoschutz benötigt, kann eine Risikolebensversicherung abschließen.
Kapitalisierung/Kapitalwahlrecht:
Die Auszahlung des gesamten Vorsorgekapitals in einer Summe oder in Teilen sind bei der Basisrente nicht vorgesehen. Nachgelagerte Besteuerung: Das Alterseinkünftegesetz hat die schrittweise Versteuerung aller Altersruhegelder eingeleitet. Im Gegenzug werden die Beiträge zur gesetzlichen Rente und zur Basisrente nach und nach von der Steuer befreit.
Police:
Der Versicherungsschein, also die Urkunde über den Vertrag zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer, ist die Police.
Rechnungszins:
Der Rechnungszins ist für die Berechnung des Deckungsstocks wichtig. Der Deckungsstock ist ein Sondervermögen, das besonderem gesetzlichen Schutz unterliegt, damit die jederzeitige Erfüllung der in den Versicherungsverträgen eingegangenen Verpflichtungen sichergestellt ist. Für die Ermittlung des Rechnungszinses wird die Umlaufrendite von Anleihen der öffentlichen Hand im arithmetischen Mittel der letzten 10 Jahre ermittelt und als höchstmöglicher Rechnungszins festgelegt. Der aktuelle Rechnungszins beträgt seit 1. Januar 2007 2,25 Prozent. Von der Senkung des Garantiezinses sind in erster Linie Kapitallebensversicherungen und private Rentenversicherungen betroffen.
Staatliche Förderung:
Der Staat unterstützt Bürger, die mit einer Basisrente für ihr Alter vorsorgen wollen. Dabei gewährt er keine staatliche Zulage wie bei der Riesterrente, sondern beteiligt sich über steuerliche Erleichterungen an der Finanzierung der privaten Vorsorge. Beiträge, ggfs. zur gesetzlichen Rentenversicherung, und zur Basisrente können als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden.
Verantwortlicher Aktuar:
Jedes Lebensversicherungsunternehmen hat einen Verantwortlichen Aktuar zu benennen. Er hat die Aufgabe, die versicherungs-mathematisch einwandfreie Kalkulation der Lebensversicherungsbeiträge zu verantworten. Zudem hat er laufend zu überprüfen, dass die finanzielle Situation der Lebensversicherungsgesellschaft die jederzeitige Erfüllung der gegenüber den Versicherten eingegangenen Verpflichtungen gewährleistet. Als Aktuare werden besonders ausgebildete Versicherungsmathematiker eingesetzt.
Vorzeitige Verwertung:
Damit ist die Auflösung eines Vertrages bei Arbeitslosigkeit gemeint, um das Vorsorgevermögen aufzubrauchen. Vor einer solchen Verwertung ist die Basisrente ebenso wie Riester und Betriebsrenten geschützt. Die Bundesanstalt für Arbeit oder die Sozialämter haben keinen Zugriff auf diese Altersvorsorge.