Die Riester-Förderung gibt es nur für zertifizierte Altersvorsorgeverträge. Mit diesem Zertifikat bestätigt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), dass der jeweilige Vertrag die Bedingungen für die staatliche Förderung erfüllt. Zertifizierte Riester-Verträge werden von Lebensversicherungsunternehmen, Banken und Fondsgesellschaften angeboten. Es gibt drei unterschiedliche Varianten: Private Rentenversicherungen, Banksparpläne und Fondssparpläne.
Um das Zertifikat zu erhalten, müssen Riester-Verträge
Auszahlungen aus Riester-Verträgen werden in voller Höhe besteuert.
In den Genuss der staatlichen Riester-Förderung kommen
Die staatliche Zulage muss beantragt werden. Der Versicherte
stellt den Antrag und überlässt alles Weitere seinem
Vertragsanbieter. Er kann sein Versicherungsunternehmen bereits bei
Vertragsabschluss damit beauftragen, die Zulage für ihn jedes Jahr
automatisch zu beantragen.
Ebenso wie Betriebsrenten sind auch Riester-Renten vor einer vorzeitigen Verwertung bei Arbeitslosigkeit geschützt. Voraussetzung dafür ist, dass sie mit staatlicher Förderung aufgebaut wurden.
Die Riester-Rente soll vor allem Familien mit Kindern die eigenverantwortliche Altersvorsorge erleichtern. Deshalb unterteilt sich die Riester-Zulage in eine Grundzulage, die der Versicherte erhält und eine Kinderzulage, die pro Kind gezahlt wird. In einigen Fällen ist die Zulage vom Staat erheblich höher als die selbst eingezahlten Beiträge.
Die staatliche Förderung besteht aus zwei Teilen:
aus der jährlichen Zahlung einer
Grund- und einer Kinderzulage und aus der
Möglichkeit, die Beiträge als Sonderausgaben bei der
Steuererklärung geltend zu machen.
Der Abschluss einer Riester-Rente kann zusätzliche Steuervorteile bringen. Dazu muss der Einkommensteuererklärung die ausgefüllte Anlage AV beigefügt werden. Das Finanzamt prüft auf dieser Grundlage, ob die Steuerersparnis über den Sonderausgabenabzug höher ist als die Zulage. Ist dies nicht der Fall, überweist die Behörde nur die Zulage. Ist der Sonderausgabenabzug lohnender, wird auch der über die Zulage hinausgehende Betrag gezahlt.
Eine interessante Vorsorgemöglichkeit ist die Riester-Rente auch für junge Leute, die einen Einstieg in ihre private Altersvorsorge suchen. Weil das Sparkapital von Riester-Verträgen im Falle von Arbeitslosigkeit vor der vorzeitigen Verwertung geschützt ist - die Bundesanstalt für Arbeit oder die Sozialämter haben darauf keinen Zugriff - eignet sie sich ebenso für alle Arbeitnehmer, die einen Jobverlust befürchten müssen.
Um Versicherten mit Zahlungsschwierigkeiten
entgegenzukommen, müssen die Beiträge für
Riester-Verträge nicht regelmäßig eingezahlt werden.
Der Kunde kann so flexibel zahlen, wie es seine
finanziellen Verhältnisse erlauben. Für eine
optimale Altersvorsorge sind allerdings regelmäßige
Beitragszahlungen zu empfehlen. Wenn der Vertrag
während eines gesamten Beitragsjahres ruht, besteht
in diesem Jahr kein Anspruch auf die Zulage und den
Sonderausgabenabzug.
Riester-Verträge können mit zusätzlichen Berufs- oder
Erwerbsunfähigkeitsversicherungen kombiniert werden. Die staatliche
Förderung wird dadurch nicht gefährdet. Ein Teil der Beiträge wird
entsprechend für den Risikoschutz verwendet, die spätere Rente fällt
dadurch geringer aus. Allerdings dürfen nur maximal 15 Prozent des
Gesamtbeitrages in Invaliditätsleistungen fließen.
Hinterbliebenenschutz kann ebenfalls in den Vertrag eingeschlossen
werden.
Das im Todesfall zur Verfügung stehende Vorsorgekapital aus der
Riester-Rente kann zwar vererbt werden. In diesem Fall werden jedoch
bereits gewährte Zulagen und die Steuerersparnis abgezogen. Die
Förderung bleibt nur dann erhalten, wenn der Hinterbliebene
Ehepartner das Restkapital auf einen eigenen Riester-Vertrag
überträgt oder sich das Geld als laufende Hinterbliebenenrente
auszahlen lässt. Voraussetzung ist auch, dass er nicht dauernd
getrennt von seinem verstorbenen Partner gelebt hat
Antrag auf Zulage: Wer die staatliche Zulage bekommen möchte, muss einen Antrag stellen. Dieser Antrag wird vom Vertragsunternehmen an die Finanzbehörde weitergeleitet. Seit 1. Januar 2005 kann der Versicherte mit dem Unternehmen vereinbaren, dass der Antrag jedes Jahr automatisch gestellt wird.
Arbeitslosigkeit: Riester-Renten sind ebenso wie die neue Basisrente und Betriebsrenten vor einer Verwertung bei Arbeitslosigkeit geschützt.
Auszahlungsphase: Riester-Renten bestehen aus zwei Phasen: Der Ansparphase, während der Beiträge eingezahlt werden und der Auszahlungs- oder Leistungsphase, während der die lebenslange monatliche Rente gezahlt wird.
Eigenbeitrag: Das ist der Beitrag, den der Versicherte selbst einzahlen muss. Wer die Zulagen in voller Höhe erhalten will, muss seit 2008 vier Prozent des Vorjahres-Bruttoeinkommens einzahlen, abzüglich der zustehenden Zulagen. Ist die Summe der Zulagen höher als der Eigenbeitrag, sind mindestens 60 Euro pro Jahr zu zahlen.
Entnahme von Kapital: Riester-Renten bieten die Möglichkeit, bei Beginn des Rentenbezugs maximal 30 Prozent des Vorsorgekapitals in einer Summe zu entnehmen.
Grundzulage: Das ist die staatliche Zulage, die im Rahmen der Riester-Förderung für die versicherte Person gezahlt wird.
Günstigerprüfung: In diesem Rahmen prüfen die Finanzbehörden, ob Versicherte nur die staatliche Zulage oder darüber hinaus auch Steuererleichterungen erhalten.
Hinterbliebenenschutz: Ist als Zusatzbaustein der Riester-Rente erhältlich.
Höchstbeitrag: Das ist der maximale Beitrag, für den es die staatliche Förderung gibt. Ab 2008 liegt dieser Beitrag bei 2100 Euro pro Jahr.
Immobilienfinanzierung/„Wohn-Riester“: Unter bestimmten Voraussetzungen und komplizierten Regeln folgend, kann die „Riester-Rente“ als ein kleiner Baustein für die Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie eingesetzt werden.
Kinderzulage: Diese Zulage zahlt der Staat im Rahmen der Riester-Förderung für jedes Kind, für das auch Kindergeld gewährt wird. Kinderzulagen fließen grundsätzlich in den Vertrag der Ehefrau, falls die Eltern nichts anderes bestimmt haben.
Kündigung: Die Riester-Rente kann wie eine normale private Rentenversicherung gekündigt werden. Allerdings ist dann die erhaltene staatliche Förderung zurückzuzahlen.
Steuerliche Behandlung der Renten: Die Riester-Rente muss voll versteuert werden.
Überschussbeteiligung: Überschüsse bei der Riester-Renten entstehen durch eine rentable Anlage der Beiträge und eine rationelle Verwaltung in der Versicherungsgesellschaft. Nahezu der gesamte Überschuss wird als Überschussbeteiligung an die Versicherungsnehmer weitergegeben.
Verantwortlicher Aktuar: Jedes Lebensversicherungsunternehmen hat einen Verantwortlichen Aktuar zu benennen. Er hat die Aufgabe, die versicherungs-mathematisch einwandfreie Kalkulation der Lebensversicherungsbeiträge zu verantworten. Zudem hat er laufend zu überprüfen, dass die finanzielle Situation der Lebensversicherungsgesellschaft die jederzeitige Erfüllung der gegenüber den Versicherten eingegangenen Verpflichtungen gewährleistet. Als Aktuare werden besonders ausgebildete Versicherungsmathematiker eingesetzt.
Zertifizierung: Um die Riester-Förderung zu erhalten, müssen die Vorsorgeverträge von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zertifiziert sein. Dieses Zertifikat ist anhand einer Prüfnummer in den Vertragsunterlagen zu erkennen.