Die Erneuerbare Energien werden für die
Stromversorgung immer wichtiger; sie werden unter den Rahmenbedingungen des „Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)“ zu einer tragenden Säule im deutschen Strommarkt werden.
Als Anlagen-Betreiber wird die Privatperson zum Unternehmer, der den erzeugten Strom verkauft.
Versicherungsschutz wird geboten durch eine
- Montageversicherung für die Phase der Errichtung,
- Elektronik- und Ertragsausfallversicherung und
- Betreiber-Haftpflichtversicherung
für netzgekoppelte Photovoltaik-Anlagen. Die Elektronik- und Ertragsausfallversicherung sind bei diesem Paket obligatorisch, alle anderen Bestandteile können zugewählt werden.
Obwohl Photovoltaikanlagen technisch zuverlässig sind, stellen Betriebsschäden eine nicht zu unterschätzende Gefahr dar. Die fachgerechte Installation kann das Schadenrisiko mindern, aber keinesfalls ausschließen.
Bei Beschädigung oder Zerstörung der Anlage kommt es zum Ausfall der Stromerzeugung. Somit wird die kalkulierte Amortisation stark beeinträchtigt. Deshalb muss sich der Anwender für die gesamte Betriebszeit um einen geeigneten Versicherungsschutz kümmern.
Dies bietet die Elektronik- und Ertragsausfallversicherung, denn für Dachanlagen stellt z.B. die Wohngebäudeversicherung lediglich eine eingeschränkte Deckung zur Verfügung.
Die Elektronik- und Ertragsausfallversicherung bietet eine Allgefahrendeckung. Sie leistet Entschädigung für Beschädigungen oder Zerstörung insbesondere durch
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter;
- Sabotage, Vandalismus;
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler;
- Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung;
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion;
- Wasser, Feuchtigkeit;
- Sturm, Frost, Eisgang, Schneedruck, Überschwemmung;
- Tierbiss.
Darüber hinaus sind Schäden durch Abhandenkommen (Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung) versichert.
Ersetzt wird im Totalschadenfall der Neuwert der versicherten Anlage, bei Beschädigungen werden die notwendigen Wiederherstellungskosten ohne Abzug „neu für alt“ erstattet.
Für den Betreiber einer Photovoltaikanlage besteht bereits während der Montagephase das Risiko der Beschädigung oder Zerstörung. Sachschäden, die während der Bauphase unvorhergesehen und plötzlich auftreten, z. B. Beschädigung der Module während des Einbaus, sind über eine gesonderte Montageversicherung abgesichert.
Der Betreiber einer Photovoltaikanlage hat die Pflicht, die Anlage so zu installieren, dass sie keine Gefahr für Dritte darstellt. Trotz aller Vorkehrungen können sich Teile der Anlage lösen und durch Herunterfallen Passanten verletzen oder Sachen beschädigen.
Darüber hinaus besteht ein Haftungsrisiko beim Einleiten des Stroms in das Netz des Energieversorgers. Es können auch hohe Schadenersatzansprüche Dritter entstehen bei Umweltschäden durch z.B. Feuerschäden, die die Anlage verursacht hat. Diese Haftungsrisiken sind mit entsprechenden Deckungssummen über die Betreiber-Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Fragebogen Photovoltaik und Solaranlagen