Versicherungsvergleich   Versicherungsmakler

Erweiterung der Managerhaftpflichtversicherung

Versicherung zur Selbstbeteiligung bei der Managerhaftpflichtversicherung

Zum 5.8.2009 ist das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung in Kraft getreten. Das Gesetz sieht eine Selbstbeteiligung in der D&O-Versicherung für Vorstände von Unternehmen, auf die das deutsche Aktienrecht Anwendung findet, zwingend vor.

Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat entsprechend der Gesetzesänderung eine gleichlautende Regelung für die Vorstände und Aufsichtsräte börsennotierter Aktiengesellschaften aufgenommen. Der Selbstbehalt beträgt 10% der Schadenssumme, maximal  das 1,5-fache der festen Jahresbezüge.

Die gesetzliche Selbstbeteiligungs-Regelung gilt allerdings hinsichtlich nicht börsennotierter Unternehmen nur für Vorstände (nicht auch für Aufsichtsräte) und betrifft nur Ansprüche aus dem Innenverhältnis, also nur solche, die von der Aktien-Gesellschaft selbst gegenüber ihrem Vorstand geltend gemacht werden. Für Außenverhältnisansprüche, das heißt solche von Dritten wie z.B. Kunden, Lieferanten etc. findet die SB-Regelung keine Anwendung.

Vorstände von Genossenschaften und gemeinnützigen Organisationen sind von der gesetzlichen SB-Regelung ebenso wenig betroffen, wie GmbH-Geschäftsführer. Mit unserem neuen Produkt bieten wir den von einem Pflichtselbstbehalt betroffenen Vorständen die Möglichkeit, sich privat in Höhe des Pflichtselbstbehaltes zu versichern.

Die Police muss in jedem Fall vom Vorstand persönlich auf eigene Rechnung abgeschlossen werden, um gesetzeskonform zu sein. Für die Indeckungnahme ist nicht Voraussetzung, dass auch die Firmen-Haftpflichtversicherung eingedeckt wurde.

Beispielsprämien je Vorstand:

Versicherungssumme: € 250.000,- Jahresprämie: € 650,- plus Steuer

Versicherungssumme: € 500.000,-Jahresprämie: € 1.000,- plus Steuer

 

Fragebogen-Managerhaftpflicht