Die VHV bietet im Rahmen einer Kooperation Bau- und Handwerksbetrieben ein besonderes Versicherungskonzept zur Forderungsausfallversicherung für Unternehmen bis 10 Millionen Jahresumsatz an.
Bei Forderungsausfällen von Werkleistungen besteht bereits Versicherungsschutz bei halbfertigen Leistungen. Teilweise
bestrittene Forderungen erfahren eine vorläufige Entschädigung des unbestrittenen Forderungsanteils. Weitere Vorteile bestehen in einer
Verlängerung der Meldefrist bei benannten Kunden sowie in einer Erleichterung des Nachweises der ursprünglichen Fälligkeit.
Außerdem ist eine Erweiterung der Interventionsfrist für den Nichtzahlungsbestand auf zwei Monate vorgesehen.
Sie haben Ihr Traumhaus gefunden, den Kaufvertrag bereits abgeschlossen, Ihr Heim abgesichert.
Doch was ist mit Ihnen? Können Sie Ihren
Finanzierungsraten auch im Falle von Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit noch nachkommen?
Damit Sie sich darüber keine Sorgen machen müssen, bieten wir Ihnen den optimalen Schutz für Ihre
Baufinanzierung:
Eine Vielzahl gesetzlicher Vorgaben (z.B. § 93 AktG, § 43 GmbHG) stellt hohe Pflichtanforderungen an die Sorgfalt der Unternehmensleitung. Die Generalverantwortung und die Allzuständigkeit des Managements hinsichtlich ihrer Organisation und der Überwachung eines Unternehmens kann sehr schnell zum Vorwurf eines Pflichtverstoßes mit der Folge der persönlichen Haftung führen. Dies trifft nicht nur die Geschäftsleitung, sondern auch die Mitglieder der Aufsichtsgremien.
Manager haften in bisher ungekanntem Ausmaß:
Nie war ihre Tätigkeit derart stark reguliert, nie war der unternehmerische Erfolgsdruck so hoch. Gleichzeitig wächst das Anspruchsbewusstsein von Dritten und den eigenen Gesellschaftern. Ein Ende ist nicht abzusehen.
Die fortwährende Entwicklung von Haftungsverschärfungen und die zunehmenden Pflichtenkataloge für Leitungs- und Kontrollorgane von Kapitalgesellschaften, zusammen mit einem erheblichen Anstieg der Anspruchsmentalität, haben gerade in den letzten beiden Jahren zu einem deutlich spürbaren Nachfrageanstieg geführt.
Die Managerhaftpflicht kann Existenzen retten
Die Summe der D&O – Schäden wird auf mehrere Milliarden Euro geschätzt. Allein 2003 zahlten D&O – Versicherer in Deutschland laut Presseberichten mehrere hundert Millionen Euro aus und retteten viele Manager vor dem privaten Ruin.
Mit den neuen Bedingungen der Managerhaftpflicht wurde ein Deckungskonzept entwickelt, das eine spezielle Absicherung von
Managern mittelständischer Unternehmen und deren Kontrollorgane ermöglicht.
Es existieren zwei Produkte - Managerhaftpflicht oder Managerhaftpflicht GO - für gemeinnützige Organisationen
Die Managerhaftpflicht bietet höchsten Komfort durch:
- einfaches Antragsverfahren (einseitiger Fragebogen)
- keine zusätzlichen Risikounterlagen (z.B. Geschäftsbericht) erforderlich
- Antragsbearbeitung binnen 48 Stundenprofessionelles und schnelles Schadenmanagementfreie Anwaltswahl
Versicherung der Selbstbeteiligung in der Managerhaftpflichtversicherung