Die VHV-Architektenversicherung bietet seit dem 1. Juli 2011 eine Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure mit vielen neuen Leistungen an. Die VHV unterstreicht damit Ihre Marktführerschaft in der Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure.
Eigenschäden: Neu integriert wurden Eigenschäden an Bauwerken, die der Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Bauherr ganz oder teilweise erstellt oder erstellen lässt, sofern sein Eigentumsanteil an dem Bauwerk maximal 10 % beträgt. Ebenso aufgenommen wurden Eigenschäden an Bauwerken, die der Versicherungsnehmer als Bauträger oder Generalübernehmer ganz oder teilweise erstellt oder erstellen lässt, sofern seine Beteiligung an diesen Unternehmen 10 % nicht übersteigt
Selbstbeteiligung: Eine separate Selbstbeteiligungsregelung sorgt für mehr Übersichtlichkeit. Neu eingeschlossen: eine Maximierung der vereinbarten Selbstbeteiligung auf das Zweifache für alle Verstöße, die zu Schäden an demselben Bauwerk geführt haben.
Schiedsgerichtsvereinbarungen: Die Streitlösungsordnung für das Bauwesen (SL Bau) erweitert die bisherige Regelung
Objekt-Haftpflichtversicherung: Neu integriert ist ein Kündigungsverzicht im Schadenfall bei Objekt-Haftpflichtversicherungen.
Asbestschäden: Neu integriert wurde die Deckung für Asbestschäden mit einem Sublimit von 250.000 EUR
Haus- und Grundbesitzerrisiko: Gilt nun auch für in vollem Umfang vermietete Immobilien als mitversichert.
Photovoltaikanlagen: Neu integriert ist der Versicherungsschutz für den Betrieb und die Unterhaltung von Photovoltaikanlagen und die Stromeinspeisung – ohne Beschränkungen durch die Anlagengröße
Auslösen von Fehlalarm: Mitversichert sind Vermögensschäden durch versehentlich ausgelösten Alarm und Folgekosten (z. B. Einsatz für Rettungs- oder Wachdienste). Das gilt auch bei öffentlich-rechtlichen Ansprüchen. Das Sublimit beträgt 5.000 EUR.
Ansprüche aus Benachteiligungen: Ansprüche aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sind bis zu 100.000 EUR mitversichert
Reine Stadtplaner erhalten künftig einen Nachlass von 35 % auf den Tarif der Landschaftsarchitekten. Vermessungsingenieure erhalten einen Nachlass für hoheitliche Vermessungsleistungen (Landes- und Katastervermessung, Katasterverwaltung, Beurkundungen).
Lassen Sie sich ein Angebot zusenden. Auch für Kunden der VHV kann eine Vertragsumstellung auf die neuen Leistungen Interessant sein
Angebotsanforderung zur Architektenhaftpflichtversicherung
Versichert sind Schäden, die Sie durch Ihre berufliche Tätigkeit Dritten zufügen. Ganz egal, ob diese bei der Planung, einer statischen Berechnung, einer Beratung, der Objektüberwachung oder einer Begutachtung entstehen. Im Schadenfall wird schnell reguliert , unbürokratisch und qualifiziert. Und sollten die Ansprüche gegen Sie unberechtigt sein, werden diese abgewehrt
Weitere besondere Leistungen:
Versicherungsschutz auch für Ihre Tätigkeit als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator, Projektsteuerer und Generalplaner
Zeitlich unbegrenzte Nachhaftung bei unverschuldetem Versäumen der 5-jährigen Nachmeldefrist
Ein Jahr vor Vertragsabschluss verursachte Schäden bei Berufsanfängern mitversichert
Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften mitversichert
Energieberatung, auch hinsichtlich des Contractings und des Erstellens von Energieausweisen
Rechtsberatung und Rechtsdienstleistung gemäß neuem Rechtsdienstleistungsgesetz
Auslandschäden mitversichert
Schäden aus Kostenüberschreitung mitversichert – ohne „Sowiesokosten“, für die aber Rechtsschutz zur Abwehr unberechtigter Ansprüche gewährt wird
Versicherungsschutz für Schlichtungs- und Schiedsgerichtsverfahren
Ansprüche wegen Umweltschäden nach Umweltschadensgesetz mitversichert
Beitragsfreier Privat-Haftpflichtversicherungsschutz für Sie und Ihre Familie
Stand Juli 2011