Versicherungsvergleich   Versicherungsmakler

Kautionsversicherung

Wer Aufträge gewinnen will, muss Sicherheiten bieten – zum Beispiel in Form einer Bürgschaft. So geben Sie Ihrem Auftraggeber die Gewissheit, dass Sie die vertraglichen Verpflichtungen erfüllen können. Mit einer Kautionsversicherung decken Sie Bürgschaftsverpflichtungen, ohne Ihre Liquidität einzuschränken. Denn das Bürgschaftsvolumen wird nicht auf die Kreditlinie Ihrer Hausbank angerechnet.

Bürgschaften für Unternehmen, die eigene Bauleistungen erbringen

Bauherren behalten oft 5 bis 10 Prozent der Auftragssumme als Sicherheit ein. Mit einer Kautionsversicherung m können Sie diese Sicherheitseinbehalte durch Bürgschaften ablösen und den finanziellen Spielraum Ihres Unternehmens erhöhen. Denn anders als bei Bankbürgschaften beeinflussen die Bürgschaften der VHV Ihren Kreditrahmen bei der Hausbank nicht.

Erweiterung der Bürgschaftslinie ist jederzeit möglich

Bürgschaften auch für Existenzgründer

Keine Forderung von Sicherheiten (entsprechende Bonität vorausgesetzt)

Kostenfreie Onlineverwaltung im Bürgschaftsportal

Einsetzbar für Ausführungs-, Mängelansprüche- und Vertragserfüllungsbürgschaften

Ihre Anfrage zur Kautionsversicherung

Name und Rechtsform der Firma      

Inhaber oder Gesellschafter               

Strasse                                               

Postleitzahl                                        

Ort                                                      

E-Mail                                                

Handelsregister-Nummer                  

Bürgschaftshöhe Euro                                   

davon für Umschuldungen                

                                                             

Bitte beachten beim Microsoft Explorer: Wenn Sie unter -Internetoptionen - Sicherheit - einen Hacken für "Geschützten Modus aktivieren" gesetzt haben, werden die Angaben nicht übertragen. Entweder für diese Aktion kurzfristig den Hacken rausnehmen oder für eine Mailanfrage schreiben

Bürgschaftsarten
  • Ausführungsbürgschaften für die Sicherstellung der vertragsgemäßen Ausführung

  • Mängelansprüchebürgschaften für die Sicherstellung der Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen

  • Vertragserfüllungsbürgschaften für die Sicherstellung vertragsgemäßer Ausführung und Gewährleistung

  • Bietungsbürgschaften dienen in der Regel dazu, die Einhaltung der Angebotskonditionen im Falle der Auftragserteilung sicherzustellen

  • Vorauszahlungsbürgschaften decken das Verlustrisiko aus vorab geleisteten Zahlungen des Auftraggebers

  • Bauhandwerkersicherungsbürgschaften (gem. § 648a BGB) dienen i.d.R. dazu, die Bezahlung der Bauleistung durch den Besteller an den Auftragnehmer sicherzustellen

Bei diesen Bürgschaften handelt es sich um Urkunden gem. §§ 765ff BGB. Diese sind somit identisch mit den Bürgschaften, die Sie von Ihrer Bank kennen. Mit diesen Bürgschaften können Sie Ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Ihren Auftraggebern absichern. Die Bürgschaften sind bei Behörden und in der Wirtschaft als Alternative zur Bankbürgschaft akzeptiert

Stand Januar 2011