Als Hauseigentümer haben Sie es geschafft. Nach viel Baulärm, Dreck und Staub ist Ihr Mehrfamilienhaus endlich komplett saniert. Auch die letzte Wohnung konnten Sie gut vermieten. Es erstaunt Sie nur, dass Sie den jungen Mieter Claus H. schon längerer Zeit nicht mehr angetroffen hat. Was Ihnen entgangen ist: Claus H. ist ein Mietnomade, der seine Sachen längst gepackt hat und unbekannt verzogen ist. Die Neue renovierte Wohnung ist verdreckt, der Parkettboden zerkratzt und Ihr Konto weist einen Rückstand von zwei Monatsmieten auf. Der Gesamtschaden für die Renovierung und den Mietausfall beläuft sich auf über 5.000 Euro
Sie als privater Vermieter von wohnwirtschaftlich genutztem Wohnraum können sich mit einer Mietschutz-Police umfassend absichern. Der Versicherungsschutz wird sofort bei bestehenden und bei neuen Mietverhältnissen angeboten, auch bei Erstbezug der Wohnung. Er greift dann unmittelbar nach dem ersten Mietrückstand.
Die Mietschutz-Police übernimmt für die versicherte Wohneinheit:
Mietrückstände einschließlich deren Nebenkosten, wenn der Mieter nach der Kündigung nicht auszieht, und für die Zeit vor der Kündigung
Vorschusszahlungen für Miete und Nebenkosten, noch bevor die Forderungen gerichtlich festgestellt wurden
Kosten für die Sanierung, Renovierung und Entrümpelung
Schadenersatz für beschädigte, zerstörte oder entwendete Einrichtungs- Gegenstände
Mietausfälle für die Zeit der Renovierung aufgrund von Beschädigungen
Der Vermieter kann zwischen Versicherungssummen von 5.000 bis 15.000 Euro zu attraktiven Jahresbeiträgen wählen. Im Schadenfall trägt der Vermieter einen Selbstbehalt in Höhe von drei Monatsmieten. Für darüber hinausgehende Mietrückstände und andere Ersatzleistungen steht die Versicherungssumme in voller Höhe zur Verfügung
Versicherungssumme
Name
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E-Mail
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Kein Anspruch auf Leistung besteht beispielsweise bei gerichtlich nicht durchsetzbaren Ansprüchen oder aber auch bei Tod des (alleinigen) Mieters. Abgesehen von einer Entrümpelung sind auch keine Schadenersatzforderungen versichert, die sich auf andere als die Wohnräume beziehen, wenn der Mietnomade beispielsweise Kellerräume, Terrasse, Garten oder Garage verwüstet hinterlässt.
Zu den Aufgaben des Vermieters gehört unter anderem, nach Kündigung eine Räumungsklage gegen den säumigen und renitenten Mieter zu erheben. Die Versicherung nicht dazu geeignet, den Vermieter von seinen Pflichten auf sorgfältige Auswahl des Mieters und ordnungsgemäße Betreibung aller angezeigten rechtlichen Schritte gegen den Mieter zu befreien.
Stand August 2011