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Vereinshaftpflicht im Vergleich

Die Vereinshaftpflicht im Vergleich

Vereinshaftpflicht im VergleichAus dem Betrieb eines Vereines oder Verbandes können vielfältige Ansprüche auf Sie zukommen. Wer einen Verein leitet, trägt viel Verantwortung. Die Führung und Organisation eines Vereins birgt viel Haftung, gegen die es sich zu ver­sichern gilt. Jeder Verein ist laut §31 BGB dazu verpflichtet, verschuldete Haftungsschäden zu bezahlen.

Dabei ist es egal ob es ein Sportverein, Angelverein, Hundeverein oder Schachverein ist. Mit einer Vereinshaftpflicht sichert sich der Verein und deren Vorstand ab, nicht auf den Kosten für Schadensersatzansprüche sitzen zu bleiben.

Ein Unfall auf dem Vereinsfest, Fehlerhafte Spendenquittungen oder geklaute Mitgliederdaten können erhebliche finanzielle Kosten bis hin zur Existenzgefährdung für den Verein und dessen leitende Organe nach sich ziehen.  Eine Vereinshaftpflicht Prüft die Haft­pflichtfrage und wehrt unberechtigter Ansprüche ab.

Lassen Sie sich einen Kostenlosen Vergleich für Ihre Vereinshaftpflichtversicherung erstellen


Anfrage für eine Vereinshaftpflicht
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Beim Sommerfest entsteht ein Per­sonenschaden

Ihr Sportverein veranstaltet ein Sommerfest für die Mitglieder und weitere Besucher. Infolge einer mangelhaften Befestigung kippt die Hüpfburg um und
verletzt ein Kind mit dauerhaften Folgen. Der Vater macht den Verein wegen der erlittenen Verletzungen Schadensersatzforderungen gegenüber dem Verein geltend

Abmahnung wegen Bilder auf der Vereinshomepage

Ein für die Betreuung der Webseite zuständiges Vereinsmitglied verwendet Bilder auf der Homepage, die nicht geprüft wurden wurden. Ohne weitere Prüfung werden die Bilder hochgeladen. Der Verein wird vom Inhaber der Bilder über einem Rechtsanwalt abgemahnt und macht Schadensersatzforderungen geltend

Verletzung der Datenschutzrechte

Die Daten seiner Mitglieder speichert der Verein auf dem vereinseigenen PC. Aufgrund eines Bedienfehlers werden die Daten der Mitglieder Dritten zugänglich gemacht.

Die betroffenen Vereinsmitglieder müssen nach der Regelung des Bundesdatenschutzgesetzes informiert und aufgeklärt werden. Aufgrund der Datenrechtsverletzung entstehen pro Mitglied Kosten in Höhe von etwa 50 €

Falsche Abrechnung der Auslagen

Die Auslagen des Vereins-Vorsitzenden eines Angelvereins werden einzeln abgerechnet und darüber hinaus erhält der Vorsitzende eine jährliche Auslagenpauschale in Höhe von 2.500 Euro. Als das Finanzamt von der jährlichen Auslagenpauschale erfährt, versagt es dem Verein rückwirkend die Umsatzsteuerbefreiung, da Mittel außerhalb des Satzungszwecks und unter Verstoß gegen das Gebot der Selbstlosigkeit eingesetzt wurden. Die Forderung des Fiskus in Höhe fordert der Verein vollständig von seinem Vorsitzenden zurück

Folgende Punkte können Sie über eine Vereinshaftpflichtversicherung ver­sichern. Weitere Deckungsmöglichkeiten sind auf Anfrage machbar

  • Abhandenkommen von Belegschafts- und Besucherhabe
  • Abhandenkommen von fremden Schlüsseln, Codekarten und Transpondern
  • Automatische Leistungsverbesserungen durch Innovationsklausel
  • Freie Mitarbeiter
  • Gegenseitige Ansprüche mitversicherter Per­sonen
  • Haus- und Grundbesitzerrisiko für selbstgenutzte und für vermietete Objekte
  • Mietsachschäden an Arbeitsgeräten und Arbeitsmaschinen bis 50.000 Euro
  • Mietsachschäden an beruflich oder gewerblich gemieteten Räumen, an Gebäuden, Zelten und Containern
  • Reisen auch außerhalb des Vereinszwecks bis 100 Teilnehmern pro Jahr
  • Strafrechtsschutz für Haft­pflichtansprüche, die unter die Berufshaftpflicht fallen
  • Tätigkeitsschäden
  • Tierhüterhaftpflicht
  • Tret- und Ruderboote
  • Umwelthaftpflichtversicherung
  • Umweltschadenversicherung
  • 5 Jahre Nachhaftung
  • Vergütungsrechtsschutz im Falle der Schadenaufrechnung
  • Veranstaltungen bis 250 Teilnehmern
  • Vereinsgaststätte mit Speise- und Schankwirtschaft
  • Verleih und Vermietung von Arbeitsgeräten und -maschinen
  • Vorsorgeversicherung für neue Risiken